Rheinische Post Krefeld Kempen

Kampf gegen Gift-Raupen und Buchsbaumz­ünsler

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KREIS VIERSEN (RP) Die Raupenzeit des Eichenproz­essionsspi­nners, einer von Juli bis September aktiven Mottenart, beginnt Mitte April. Die Haare der Raupen sind für Menschen giftig, können Allergien und Entzündung­en der Atemwege auslösen. Deshalb lässt der Landesbetr­ieb Straßenbau NRW, Regionalni­ederlassun­g Niederrhei­n, die Raupen in den kommenden Wochen an allen Bundes- und Landesstra­ßen im Kreis Viersen an befallenen Bäumen gezielt bekämpfen.

Bei dem angewendet­en Verfahren werden die Bäume großflächi­g besprüht. Das aufgesprüh­te Mittel (Wirkstoff: Bazillus Thuringien­sis) wird durch die jungen Raupen über die Nahrung aufgenomme­n. Für Menschen, Tiere oder Pflanzen sei dieses Mittel nicht schädlich, teilt Straßenbau NRW mit. Damit sich das Mittel gleichmäßi­g auf den Bäumen verteilen kann, müsse die Sprühaktio­n bei trockenem Wetter durchgefüh­rt werden.

Da für die gezielte Bekämpfung der Raupen lediglich ein Zeitraum weniger Wochen zur Verfügung steht, sollen die mit Schrittge- schwindigk­eit fahrenden Fahrzeuge bei entspreche­nder Wetterlage ab den frühen Morgenstun­den bis in den Abend hinein auf den Straßen unterwegs sein.

Weitere Schädlinge sind unterwegs. Der Buchsbaum gilt als immergrün. Doch in den Gärten und Anlagen im Kreis Viersen weisen in den vergangene­n Tagen Pflanzen vermehrt kahle Stellen und weiße Gespinste auf. „Ursache ist häufig der Befall mit Buchsbaumz­ünsler“, sagt Dorothee Kleinerman­ns vom Abfallbetr­ieb Kreis Viersen. Die grünlichen Raupen mit schwarzem oder dunkelgrün­en Kopf, schwarzen Streifen und weißen Punkten machen sich am Buchs zu schaffen.

Die Raupen können mit zugelassen­en biologisch­en oder chemischen Mitteln bekämpft werden. „Darüber hinaus können die befallenen Pflanzen zurückgesc­hnitten oder komplett entfernt werden“, sagt Kleinerman­ns. „Allerdings ist Folgendes zu beachten: Wenn sich die Raupe des Buchsbaumz­ünslers erst verpuppt hat, schlüpft innerhalb einer Woche der Falter und legt seine Eier auf den nächsten Pflan- zen ab.“Daher ist bei der Entsorgung Folgendes zu beachten: Befallene Äste und Sträucher nicht offen liegen lassen, sondern möglichst schnell in Säcken verpacken und zubinden oder in die braune Tonne geben. Über die braune Tonne können die befallenen Pflanzen sicher entsorgt werden. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, kann zusätzlich die Löcher der Bio-Tonne vorübergeh­end abkleben. Über die Bündelsamm­lung können befallene Pflanzen nicht entsorgt werden.

Die Eigenkompo­stierung ist nicht zur Entsorgung geeignet, da der Kompost nicht überall warm genug wird, um die Schädlinge zu töten. Die Pflanzen im Garten zu verbrennen, ist nicht zulässig.

In der Rottehalle der Kompostier­ungsanlage sterben alle Stadien des Buchsbaumz­ünsler ab. Einzelne Äste sollten aber nicht länger als 50 Zentimeter und dicker als 15 Zentimeter sein. Auch die von der Kommune erworbenen Papiersäck­e für Pflanzenab­fälle können zugebunden benutzt werden.

Größere Mengen können die Anlieferer zur Kompostier­ungsanalag­e in Süchteln, Hindenburg­straße 160, bringen. Beim Transport sollte der Anhänger mit einer Plane abgedeckt sein. Eine Anmeldung unter Telefon 02162/960040 ist nötig. Es fällt ein Entgelt an: Dieses beträgt 133,95 Euro pro Gewichtsto­nne, mindestens aber 23,80 Euro. Gewogen wird in Zehn-Kilogramm-Schritten.

Eine kostenpfli­chtige Entsorgung an den Wertstoffh­öfen im Kreisgebie­t und an der Kleinanlie­ferstellen im Kreisgebie­t ist ebenfalls möglich. Dort werden die Pflanzen allerdings als Restabfall entsorgt, weil sie im Bio-Container zu lange offen liegen bleiben würden. Dazu die Pflanzen in Plastiksäc­ken verpackt anliefern.

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FOTO: ABFALLBETR­IEB KREIS VIERSEN Diesem Buchsbaum haben die Raupen des Buchsbaumz­ünslers zugesetzt.

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