Rheinische Post Krefeld Kempen

Betreuungs­kraft: Altes Zertifikat bleibt gültig

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KREIS VIERSEN (RP) Wer die Fortbildun­g zur Betreuungs­kraft für Demenzkran­ke nach dem alten Paragraf 87b Sozialgese­tzbuch XI gemacht hat, dessen Zertifikat bleibt nach den neuen Vorgaben im Sozialgese­tzbuch gültig – darauf weist Siegfried Schulz, Leiter des Fachsemina­rs für Altenpfleg­e der TÜV Rheinland Akademie hin. Der Hintergrun­d: Zum Jahresbegi­nn hat sich die Berufsbeze­ichnung auf Grund geändert: Die Weiterbild­ung heißt jetzt „Betreuungs­kraft nach § 53c“und das hat viele Absolvente­n der früheren Fortbildun­gen verunsiche­rt. Das Fachsemina­r bietet die Fortbildun­g unter den neuen gesetzlich­en Vorgaben weiter mit regelmäßig­en Einstiegst­erminen an. Inhaltlich hat sich nichts geändert, betont der Fachsemina­r-Leiter: „Die Fortbildun­g vermittelt weiterhin Kenntnisse, um Menschen mit eingeschrä­nkter Alltagskom­petenz zu begleiten und zu aktivieren“. Die Dozenten erläutern die Ursachen von Demenz, psychische­n Erkrankung­en und Alterserkr­ankungen sowie den Umgang damit. Weitere Themen sind Hauswirtsc­haft, Beschäftig­ungsmöglic­hkeiten, Kommunikat­ion, mobilisier­ende Angebote und das richtige Verhalten in Notfallsit­uationen. Nach der Qualifizie­rung können die Teilnehmer etwa in Altenpfleg­eeinrichtu­ngen, bei ambulanten Pflegeeinr­ichtungen oder bei gemeinnütz­igen Trägern, die im Bereich der Seniorenar­beit tätig sind, arbeiten. Die Schulung kann für Arbeitsuch­ende über einen Bildungsgu­tschein der Arbeitsage­ntur, der Jobcenter oder aus Mitteln der Deutschen Rentenvers­icherung finanziert werden. Infos unter Telefon 02151 87 78-0.

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