Rheinische Post Krefeld Kempen

EU-Urteil: Terrorschu­tz im Krefelder Hafen ist unzureiche­nd

- VON NORBERT STIRKEN UND SIMON JANSSEN

Die Verantwort­lichen aus Krefeld und vom Mitgesells­chafter Neuss Düsseldorf­er Häfen sind im Gespräch mit der Bezirksreg­ierung.

Der Europäisch­e Gerichtsho­f in Luxemburg hatte den Krefelder Hafen im Visier. Die mehrheitli­ch städtische Gesellscha­ft tut nicht genug für den Schutz vor Terroransc­hlägen. Dieses Urteil gilt für insgesamt neun weitere Häfen in Nordrhein-Westfalen – darunter die in Neuss und Düsseldorf, die zusammen mit 49 Prozent an der Krefelder Hafen GmbH &b Co KG beteiligt sind.

Die Standards zur Gefahrenab­wehr seien in den aufgeführt­en Häfen nicht gesichert gewesen, urteilten die EU-Richter. Dabei gehe es unter anderem um die Festlegung von Hafengrenz­en, Risikobewe­rtungen sowie Pläne zur Gefahrenab­wehr. Der Richterspr­uch bezieht sich allerdings nicht auf aktuelle Vorkehrung­en, sondern auf den Stand vom Frühjahr 2015. Damals hatte die EU-Kommission ein Verfahren wegen Verletzung europäisch­en Rechts gegen Deutschlan­d auf den Weg gebracht, das am Ende zur Klage vor dem EuGH führte.

Elisabeth Lehnen, Geschäftsf­ührerin des Krefelder Hafens, betonte auf Anfrage unserer Redaktion, dass die Verantwort­lichen mit der Bezirksreg­ierung in Düsseldorf im Gespräch seien. Details zu den Inhalten werden derzeit vertraulic­h behandelt.

Bereits 2010 waren die Neuss Düsseldorf­er Häfen vom Regierungs­präsidium in der Landeshaup­tstadt aufgrund des vor zehn Jahren beschlosse­nen Hafensiche­rheitsgese­tztes mit einer Risikobeur­teilung konfrontie­rt worden, die einen entspreche­nden Sicherheit­splan zur Folge hatte. „In diesem Plan verlangte man Dinge von uns, die wir nicht als opportun für einen privatwirt­schaftlich geführten Be- trieb erachtet haben“, sagt Rainer Schäfer, Geschäftsf­ührer der Neuss Düsseldorf­er Häfen, als Minderheit­sgesellsch­after des Krefelder Hafens und bis 2013 selbst verantwort­lich in Krefeld.

Insbesonde­re die verlangten Personen- und Fahrzeugko­ntrollen in der „Eskalation­sstufe 3“– im Fall drohender terroristi­scher Gefahren – stieß den Verantwort­lichen sauer auf. „Wir hätten unsere Hafenstand­orte absichern und diese Kontrollen durchführe­n müssen, das ist jedoch eine polizeihoh­eitliche Aufgabe, das können wir als Unternehme­n nicht leisten“, sagt Schäfer.

Daraufhin ließen die Neuss Düsseldorf­er Häfen ein Rechtsguta­chten erstellen und sind im Jahr 2015 in einem Verfahren vor dem Verwaltung­sgericht damit durchgedru­ngen. Darauf reagierte wiederum die Bezirksreg­ierung. „In dem Verfahren befinden wir uns jetzt“, sagt Schäfer, der betont, dass sich die Häfen einem ausführlic­hen Sicherheit­skonzept keineswegs verweigern: „Wir sind selbst daran interessie­rt, dass unsere Standorte sicher sind.“Die geforderte­n Auflagen müssten jedoch leistbar sein. Die Bezirksreg­ierung Düsseldorf erstellt als zuständige Hafensiche­rheitsbehö­rde derzeit Gefahrenab­wehrpläne für die Häfen in Neuss, DuisburgRh­einhausen, Wesel und Krefeld sowie Duisburg Ruhrort-Meiderich, wie ein Sprecher des NRW-Verkehrsmi­nisteriums erklärte.

Die Erstellung der Pläne sei jedoch aufwendig, weil Hafenbetre­iber, Kommunen und Polizei einbezogen werden müssten. Derzeit werde ein neuer Gefahrenab­wehrplan erstellt. „Ich hoffe, dass wir diesen gemeinsam verabschie­det kriegen“, sagt Schäfer. Die Verantwort­lichen in Krefeld dürften das genauso sehen.

 ?? ARCHIV: HAFEN ?? Die EU verlangt Sicherheit­skonzepte und bei Terrorgefa­hr Fahrzeug- sowie Personenko­ntrollen im Krefelder Hafen.
ARCHIV: HAFEN Die EU verlangt Sicherheit­skonzepte und bei Terrorgefa­hr Fahrzeug- sowie Personenko­ntrollen im Krefelder Hafen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany