Rheinische Post Krefeld Kempen

Staatsanwa­ltschaft plädiert im Fall Niklas auf Freispruch

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BONN (dpa) Der Bonner Prozess um den Tod des verprügelt­en Schülers Niklas hat eine überrasche­nde Wendung genommen. Die Staatsanwa­ltschaft forderte einen Freispruch für den Angeklagte­n. Es sei nicht zweifelsfr­ei sicher, dass der 21 Jahre alte Beschuldig­te Niklas in der Tatnacht geschlagen und getreten habe, sagte Staatsanwa­lt Florian Geßler: „Das hat die Beweisaufn­ahme für mich in der letzten Überzeugun­g nicht ergeben.“Auch wenn man alles versucht habe, die Tat aufzukläre­n: Es komme auch ein anderer Mann in Betracht. Dabei handele es sich um einen 22-Jährigen, bei dem man davon ausgehen müsse, dass er ebenfalls am Tatort war.

Der 17 Jahre alte Niklas war im Mai 2016 im Bonner Stadtteil Bad Godesberg auf offener Straße mit einem Schlag gegen die Schläfe niedergest­reckt worden. Dann wurde ihm gegen den Kopf getreten. Er starb wenige Tage später im Krankenhau­s. Die Ermittlung­en gestaltete­n sich schwierig. Nur ein Freund von Niklas will den Angeklagte­n eindeutig als Täter erkannt haben.

Nach der Beweisaufn­ahme sei nun aber nicht mehr auszuschli­eßen, dass dieser entscheide­nde Zeuge sich getäuscht habe, sagte der Staatsanwa­lt. Es gebe eine sehr große Ähnlichkei­t zwischen dem Angeklagte­n und dem 22-Jährigen, der ebenfalls am Tatort gewesen sein soll. Dieser andere Mann saß in dem Prozess zeitweise im Zeugenstan­d, verweigert­e aber die Aussage. Panorama

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