Rheinische Post Krefeld Kempen

T, schützt sein Vermögen

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ben aus der ersten Beziehung wieder. Das kann zu einer explosiven Mischung werden. Rechtzeiti­ge Regelungen wie ein Testament könnten diese entschärfe­n. „Doch drei von vier Menschen besitzen gar kein Testament, und wenn, ist es oft lücken- oder fehlerhaft“, berichtet Kühme aus seinem Beratungsa­lltag.

Dabei gäbe es einfache Lösungen wie die finanziell­e Absicherun­g durch eine Versicheru­ng. „Das kann man mit einer lebenslang laufenden Risikolebe­nsversiche­rung tun. Im Todesfall ist ausreichen­d Geld da, um Erben auszuzahle­n ohne Immobilien oder Firmenverm­ögen unter Zwang verkaufen zu müssen.“Viele würden solche Lösungen gar nicht kennen. Kühme nutzt in solchen Fällen auch das Wissen von Netzwerkpa­rtnern. Denn vor dem Abschluss müssen gemeinsam mit einem Steuerbera­ter oder Fachanwalt die notwendige­n Dinge kalkuliere­n wie die Pflichtant­eilsansprü­che gesetzlich­er Erben, die anfallende Erbschafts­steuer oder die Freibeträg­e. Entspreche­nd hoch fallen dann die Versiche- rungssumme und letztlich die notwendige­n Beiträge aus.

Auch Personen, die den Erbschafts­fall scheinbar geregelt haben, sollten genau hinsehen. Das gilt, so Kühme, insbesonde­re für Unternehme­r. „Der Gesellscha­ftervertra­g mit seinen Regelungen beim Tod eines Gesellscha­fters stimmt häufig nicht mit dessen Testament überein.“Ein Fehler, der dem Experten immer wieder auffällt. Der Gesellscha­ftervertra­g wurde vor vielen Jahren bei Unternehme­nsgründung geschlosse­n, das Testament Jahrzehnte später. „Abweichung­en legen im Ernstfall das ganze Unternehme­n lahm und bedrohen das Lebenswerk“, warnt der Wuppertale­r vor den Folgen. Auch hier kann eine Todesfalla­bsicherung der Gesellscha­fter die möglichen finanziell­en Risiken abfangen.

„Gegen Schicksals­schläge kann ich mich nicht absichern, gegen die finanziell­en Folgen schon“, empfiehlt Phillip Kühme daher eine sorgfältig­e Finanzplan­ung. Die Global Finanz setzt dabei ein selbst entwickelt­es Programm ein, mit dem sich ein detaillier­tes Gutachten erstellen lässt. Hier werden mögliche Konstellat­ionen, deren Konsequenz­en und was man dagegen tun kann, individuel­l durchgespi­elt. „Ob längere Krankheit, Scheidung oder Erbauseina­ndersetzun­gen – in den meisten Fällen reicht das Vermögen ohne entspreche­nde Vorsorge nicht aus, um diese Krisen finanziell zu überstehen“, rät der unabhängig­e Experte daher, diese oft vergessene­n oder vernachläs­sigten Aspekte in die Finanzplan­ung unbedingt aufzunehme­n.

Den Kopf in den Sand zu stecken nach dem Motto, mich trifft das nicht, sei statistisc­h betrachtet geradezu fahrlässig: „Letztes Jahr wurden in Deutschlan­d allein vier von zehn Ehen geschieden, vor ein paar Jahren war es sogar jede zweite“, so Kühme.

Auch Personen, die den Erbschafts­fall scheinbar geregelt haben, sollten genau

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