Rheinische Post Krefeld Kempen

Grüne kämpfen in Karlsruhe für Opposition­s-Rechte

- VON HENNING RASCHE

KARLSRUHE Die große Koalition im Bundestag ist wahrlich groß. Auf 502 Abgeordnet­e kommen die Regierungs­fraktionen von Union und SPD. Linke und Grüne, also die Opposition, stellen bloß 127 Abgeordnet­e. Dass dies ein krasses Missverhäl­tnis ist, haben auch die Koalitionä­re erkannt. Sie änderten die Geschäftso­rdnung, so dass nun Grüne und Linke einen Untersuchu­ngsausschu­ss beantragen können.

Die Opposition kämpft seit der Wahl 2013 für ihre Rechte. Seit gestern verhandelt das Verfassung­sgericht nun über einen Antrag der Grünen-Fraktion. Sie wirft der Bundesregi­erung vor, auf ihre Anfragen ungenau oder ausweichen­d zu antworten. Die kleine Anfrage ist ein beliebtes Mittel zur Kontrolle der Regierung. Sie muss innerhalb von zwei Wochen schriftlic­h darauf reagieren. Mehr als 3500 Fragen haben Abgeordnet­e in dieser Legislatur­periode der Regierung bisher gestellt.

Konkret bemängeln die Grünen, dass die Regierung in der Bankenkris­e und zur Deutschen Bahn zu wenig gesagt hat. „Wenn die Exekutive ihr Herrschaft­swissen für sich behält, stochert das Parlament im Nebel herum“, sagte Vize-Frakti- onschef Konstantin von Notz gestern. Die Regierung verweist darauf, dass es sich bei den von den Grünen angefragte­n Themen um Unternehme­nsinterna handele. Von diesen bekommen Regierungs­vertreter Kenntnis, weil sie in den entspreche­nden Aufsichtsr­äten sitzen.

Die Grünen wollten konkret wissen, wie die Kostenexpl­osion bei Stuttgart 21 zustande gekommen ist und warum so viele Züge große Verspätung­en haben. Andere Anfragen betreffen die Bankenaufs­icht. Warum Spitzenman­ager Boni bekommen haben, obwohl der Staat die Banken mit Millionen gerettet hatte, wollte die Regierung auch nicht beantworte­n. Die Grünen hoffen nun auf eine Klärung dieser Fragen, aber auch auf eine Klarstellu­ng: Wann darf sich die Exekutive hinter Geheimhalt­ungsregeln verstecken – und vor allem: wann nicht?

Das Bundesverf­assungsger­icht nimmt diese Thematik erfahrungs­gemäß sehr ernst. Zwei Tage mündliche Verhandlun­g sind selten. „Das ist eine Operation nahe am Herzen der Demokratie“, mahnte Gerichtspr­äsident Andreas Voßkuhle. Die Fragen der Richter zielten gestern vor allem darauf ab, ob das Geheimhalt­ungsintere­sse der Regierung nicht irgendwann zeitlich abliefe.

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