Rheinische Post Krefeld Kempen
Was tun, wenn die Unterlagen zur Wahl nicht ankommen?
DÜSSELDORF (kess) Am Sonntag wählt NRW – und bei manchen Wahlberechtigten sind die Briefwahlunterlagen noch nicht angekommen. Teilweise sind sogar die Benachrichtigungen ausgeblieben. Doch das ist kein Grund zur Panik: Wählen gehen kann man trotzdem. Wer bis jetzt noch keine Unterlagen erhalten hat, sollte sich aber dringend an das Wahlamt wenden.
Die Beantragung der Briefwahl ist theoretisch noch bis Freitag, 18 Uhr, möglich – die Unterlagen sollten aber spätestens heute in die Post gehen. Denn, so stellt Tobias Dunkel, Sprecher des NRW-Innenministeriums, klar: „Was bis Sonntag, 18 Uhr, nicht beim Wahlamt eingetroffen ist, wird nicht gezählt.“Außer per portofreier Postaufgabe kann man die Unterlagen auch direkt beim Wahlamt einreichen.
Doch was tun, wenn die Briefwahl beantragt ist, aber keine Unterlagen ankommen? Auch dann kann man noch wählen – wenn auch nicht ganz unkompliziert. Laut Tobias Dunkel muss man nämlich zunächst im Wahlamt seine Briefwahl annullieren lassen. Erst dann ist die reguläre Wahl im Lokal gegen Vorlage des Ausweises möglich. Das gilt auch, wenn man befürchtet, dass der verschickte Wahlzettel nicht rechtzeitig ankommt.
Und wenn man erst gar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat? „Das ist zwar unschön“, sagt Tobias Dunkel, „die Benachrichtigung ist aber keine Voraussetzung fürs Wählen.“In diesem Fall kann etwa direkt im Wahlamt gewählt werden. Vielerorts ist das schon seit einigen Wochen möglich. Die Wahlämter sind meist bis Freitag, 18 Uhr, geöffnet. Mitzubringen ist lediglich ein Ausweis. Auch ohne den Zettel kann zudem im richtigen Wahllokal gewählt werden – gegen Vorlage des Ausweises. Und wer nicht weiß, welches das richtige Wahllokal ist, kann sich entweder mit einem Anruf bei der Stadt oder online informieren.