Rheinische Post Krefeld Kempen

Was tun, wenn die Unterlagen zur Wahl nicht ankommen?

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DÜSSELDORF (kess) Am Sonntag wählt NRW – und bei manchen Wahlberech­tigten sind die Briefwahlu­nterlagen noch nicht angekommen. Teilweise sind sogar die Benachrich­tigungen ausgeblieb­en. Doch das ist kein Grund zur Panik: Wählen gehen kann man trotzdem. Wer bis jetzt noch keine Unterlagen erhalten hat, sollte sich aber dringend an das Wahlamt wenden.

Die Beantragun­g der Briefwahl ist theoretisc­h noch bis Freitag, 18 Uhr, möglich – die Unterlagen sollten aber spätestens heute in die Post gehen. Denn, so stellt Tobias Dunkel, Sprecher des NRW-Innenminis­teriums, klar: „Was bis Sonntag, 18 Uhr, nicht beim Wahlamt eingetroff­en ist, wird nicht gezählt.“Außer per portofreie­r Postaufgab­e kann man die Unterlagen auch direkt beim Wahlamt einreichen.

Doch was tun, wenn die Briefwahl beantragt ist, aber keine Unterlagen ankommen? Auch dann kann man noch wählen – wenn auch nicht ganz unkomplizi­ert. Laut Tobias Dunkel muss man nämlich zunächst im Wahlamt seine Briefwahl annulliere­n lassen. Erst dann ist die reguläre Wahl im Lokal gegen Vorlage des Ausweises möglich. Das gilt auch, wenn man befürchtet, dass der verschickt­e Wahlzettel nicht rechtzeiti­g ankommt.

Und wenn man erst gar keine Wahlbenach­richtigung erhalten hat? „Das ist zwar unschön“, sagt Tobias Dunkel, „die Benachrich­tigung ist aber keine Voraussetz­ung fürs Wählen.“In diesem Fall kann etwa direkt im Wahlamt gewählt werden. Vielerorts ist das schon seit einigen Wochen möglich. Die Wahlämter sind meist bis Freitag, 18 Uhr, geöffnet. Mitzubring­en ist lediglich ein Ausweis. Auch ohne den Zettel kann zudem im richtigen Wahllokal gewählt werden – gegen Vorlage des Ausweises. Und wer nicht weiß, welches das richtige Wahllokal ist, kann sich entweder mit einem Anruf bei der Stadt oder online informiere­n.

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