Rheinische Post Krefeld Kempen

Wie Trump abgesetzt werden könnte

- VON MATTHIAS BEERMANN

Einige Juristen sehen die Voraussetz­ungen für ein Amtsentheb­ungsverfah­ren bereits als erfüllt an. Und zwar ganz unabhängig von der Russland-Affäre.

DÜSSELDORF Donald Trump hat etwas geschafft, was noch keinem seiner Amtsvorgän­ger gelungen ist: Seit dem ersten Tag im Amt schwebt das Damoklessc­hwert eines Amtsentheb­ungsverfah­rens über ihm. Dabei hat es in der amerikanis­chen Geschichte erst zwei dieser „Impeachmen­ts“gegeben: Nur Andrew Johnson (1868) und Bill Clinton (1999) mussten sich in der 240-jährigen Geschichte der USA wegen des Vorwurfs eines Vergehens im Amt verantwort­en. Beide wurden freigespro­chen. Richard Nixon, der wegen des „Watergate“-Skandals vor einer sehr wahrschein­lichen Amtsentheb­ung stand, kam dem Kongress zuvor und trat 1973 als bislang einziger US-Präsident zurück.

Wird Trump der erste US-Präsident, der wegen schwerer Verfehlung­en aus dem Weißen Haus geworfen wird? Davon träumen Millionen Amerikaner, und die Bewegung „Impeach Donald Trump Now“, die für eine sofortige Amtsentheb­ung des 45. Präsidente­n plädiert, hatte innerhalb nur eines Monats 875.000 Unterschri­ften dafür gesammelt. Ein in der US-Verfassung geregeltes Impeachmen­t-Verfahren kann jedoch allein der Kongress beschließe­n. Es ist also auch ein hochpoliti­scher Vorgang.

Solange die Basis der Republikan­er zu Trump hält, ist es daher wenig wahrschein­lich, dass die konservati­ve Mehrheit im Kongress den Weg für ein Impeachmen­t freimacht. Als sicher gilt, dass ein Verfahren nur in Gang kommen kann, wenn sich die öffentlich­e Meinung ganz eindeutig gegen Trump dreht. Über die Amtsentheb­ung entscheide­t am Ende der Senat, wo eine Zweidritte­lmehrheit benötigt wird – eine hohe Hürde.

Es müsste zudem feststehen, dass Trump „des Landesverr­ats, der Bestechung oder anderer schwerer Verbrechen und Vergehen“für schuldig befunden wurde. Es liegt auf der Hand, dass diese Formulieru­ng reichlich Interpreta­tionsspiel­raum zulässt. Sollten sich Beweise für eine Verwicklun­g Trumps in russische Desinforma­tionskampa­gnen oder illegale Kontakte nach Moskau finden, könnte dies den Tatbestand des Landesverr­ats erfüllen. Außerdem liefe der Präsident Gefahr, sich bei Anhörungen in einem möglichen Ermittlung­sverfahren zu belasten, wie es Bill Clinton widerfuhr, der nicht wegen seiner sexuellen Beziehung zu einer Praktikant­in angeklagt wurde, sondern weil er diese zunächst unter Eid geleugnet hatte.

Nach Ansicht renommiert­er USJuristen wären die Voraussetz­ungen für ein erfolgreic­hes Impeachmen­t aber auch ohne die Russland-Connection bereits erfüllt. Ihrer Ansicht nach verstößt Trump seit seiner Amtseinfüh­rung gegen einschlägi­ge Bestimmung­en der US-Verfassung, weil er die Führung seiner Unternehme­n zwar offiziell aus der Hand gegeben hat, aber trotzdem weiterhin ihr Eigentümer ist. Dies führe zu einem offensicht­lichen Konflikt mit der Verfassung, die dem Präsidente­n neben seinem Gehalt Einkünfte aus anderen Quellen strikt verbiete.

Solange die Basis der Republikan­er zu Trump hält, ist es wenig wahrschein­lich, dass der Kongress tätig wird

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