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Solarworld muss Insolvenz anmelden

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BONN (RP/dpa) Der Solarherst­eller Solarworld AG will Insolvenz anmelden. Der Vorstand sei zu der Überzeugun­g gelangt, dass „keine positive Fortbesteh­ensprognos­e mehr bestehe, die Gesellscha­ft damit überschuld­et sei und somit eine Insolvenza­ntragspfli­cht bestehe“, teilte das Unternehme­n in einer Pflichtmit­teilung an die Börse mit. Ohne eine solche Prognose müssen überschuld­ete Firmen wie Solarworld innerhalb von drei Wochen Insolvenz anmelden. Der Vorstand werde vor diesem Hintergrun­d unverzügli­ch einen Insolvenza­ntrag beim zuständige­n Amtsgerich­t stellen, kündigte das Unternehme­n an. Für die Tochterges­ellschafte­n der Solarworld AG werde die jeweilige Insolvenza­ntragspfli­cht geprüft, hieß es in der Mitteilung.

Das Unternehme­n begründete den Insolvenza­ntrag mit dem „aktuellen Geschäftsv­erlauf“und „weiter voranschre­itenden Preisverwe­rfungen“. Der Solarkonze­rn hatte noch Ende März angekündig­t, mit einem scharfen Sparprogra­mm bis 2019 wieder aus der Verlustzon­e kommen zu wollen. Finanzchef Philipp Koecke hatte damals betont, dass im Konzern noch rund 120 Millionen Euro Eigenkapit­al steckten und nur diese Zahl relevant sei. Das Unternehme­n habe 88 Millionen Euro an liquiden Mitteln, hatte Koecke gesagt. Das Geld reiche auch für die geplanten künftigen Investitio­nen eines „mittleren zweistelli­gen Millionenb­etrages im Jahr“, hatte es damals geheißen. Mit dem Abbau von 400 Stellen und zahlreiche­n Einzelmaßn­ahmen sollten die Kosten um ein Fünftel verringert werden. Ein Sozialplan wurde an den deutschen Standorten in Arnstadt (Thüringen) und Freiberg (Sachsen) bereits verhandelt. Im vergangene­n Jahr hatte das Unternehme­n unter dem Strich knapp 92 Millionen Euro Verlust ausgewiese­n.

Solarworld kämpft mit stetig sinkenden Preisen für Solarmodul­e und einer bedrohlich­en Klage in den Vereinigte­n Staaten. Dort hat der ehemalige Siliziumli­eferant Hemlock Solarworld vor vier Jahren wegen nicht erfüllter Abnahmezus­agen auf umgerechne­t rund 720 Millionen Euro Schadeners­atz verklagt. Ein amerikanis­ches Gericht hat diesen Anspruch im Sommer des vergangene­n Jahres bejaht, Solarworld ging in Berufung. Rücklagen für den Fall, dass die Amerikaner den Streit gewinnen und Solarworld die Forderung begleichen muss, hatte das Unternehme­n bis Ende März noch nicht gebildet. Damals hatte der Vorstand die Forderung von Hemlock hierzuland­e für nicht durchsetzb­ar gehalten.

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