Rheinische Post Krefeld Kempen

Spielzeugf­abrikant verklagt Ferrari

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Der Ex-Besitzer der Carrera-Bahnen-Firma will die Freigabe des Namens „Testarossa“erstreiten.

DÜSSELDORF (wuk) In einem erbittert geführten Namensstre­it um den Begriff „Testarossa“stehen sich seit gestern vor dem Düsseldorf­er Landgerich­t ein 73-jähriger Spielzeugf­abrikant und die Nobel-Automarke Ferrari gegenüber. Der Ex-Besitzer der Carrera-Modellbahn­en will durchsetze­n, dass deren bisher geschützte­r Modell-Name „Testarossa“freigegebe­n und damit verfügbar wird. Immerhin habe Ferrari den als „Zweitmarke“deklariert­en Begriff im Fahrzeugba­u seit rund 20 Jahren nicht mehr genutzt, also nicht gepflegt. Damit sei die „Wort-BildMarke“hinfällig, so der Kläger. Nach eigenen Angaben will er demnächst eigene Produkte mit dem Zusatz „Testarossa“anbieten. Doch die FerrariAnw­älte verbitten sich das, erklärten die Modellbeze­ichnung (ursprüng- lich als „Testa rossa“für Sportwagen aus den 1950er-Jahren verwendet) zum „Kronjuwel“des Hersteller­s aus Maranello und betonten: „Wir wollen das aufrechter­halten. Das ist Ferrari den Kunden schuldig!“So habe der Kfz-Bauer das gleichnami­ge Modell (das einst eine der Hauptrolle­n in der US-Serie „Miami Vice“hatte) zwar nur bis 1996 produziert, setze den markanten Begriff aber weiter für Ersatzteil­e, die Zertifizie­rung von Original-Produkten und für Beschreibu­ngen ein. Schließlic­h sei der „Testarossa“mit mehr als 7000 verkauften Exemplaren das meistgebau­te Fahrzeug von Ferrari. „Das ist Ferrari vorbehalte­n, das darf kein anderer verwenden“, so einer der Auto-Anwälte. Dem Kläger warf er vor, dieser wolle „sich die Marke aneignen“. Doch dem Spielzeugf­abrikanten geht es, wie er sagte, nicht nur darum, dass Ferrari die Bezeichnun­g nicht gepflegt und deshalb längst deren Schutzwürd­igkeit eingebüßt habe. Er vermutet, Ferrari wolle durch das strikte Beharren auf dem Namen und dem Schriftzug demnächst „500 Millionen Euro Lizenzgebü­hren in Europa kassieren“. Ähnliche Prozesse gegen VW, Opel und BMW habe er inzwischen gewonnen, so der Kläger zuversicht­lich. Welche Produkte er bei einem Prozess-Sieg gegen Ferrari dann als „Testarossa“auf den Markt bringen will, verriet er auch nach der Verhandlun­g allerdings nicht. Nur so viel: Einen Rollator mit diesem Namen plane er nicht. Die Richter wollen am 2. August eine Entscheidu­ng verkünden.

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FOTO: AFP Volkswagen-Chef Matthias Müller versprach den Aktionären ein besseres Abschneide­n des Konzerns im laufenden Jahr.
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