Rheinische Post Krefeld Kempen
Mordprozess: Berichte vom Tatort
TÖNISVORST/KREFELD (bil) Die fünf Angeklagten, die sich erneut wegen Mordes an einem Rentner verantworten müssen, wollten gestern keine Angaben zu den Vorwürfen machen. Lediglich einer der mutmaßlichen Täter hat eine Einlassung angekündigt, die soll allerdings erst an einem der kommenden Verhandlungstage folgen.
Auch am gestrigen zweiten Verhandlungstag gab es wieder Anträge seitens der Verteidigung. Ein zentraler Punkt war die Verwertbarkeit der Angaben, die die Täter bei der Polizei gemacht hatten. Schon im ersten Verfahren vor dem Krefelder Landgericht hatten Verteidiger unter anderem bemängelt, dass ihre damals zum Teil minderjährigen Mandanten nicht in Anwesenheit ihrer Eltern vernommen und nicht über die Folgen ihrer Aussage aufgeklärt worden seien. Das Gericht hatte allerdings keine falsche Vorgehensweise der Ermittler gesehen. Einer der Verteidiger widersprach auch der Verlesung des Obduktionsprotokolls. Damit soll jetzt abgewartet werden, bis der Mediziner gehört werden kann.
Die Richter verlasen mehrere Urkunden, unter anderem den Tatortbefundbericht der Mordkommission „Grenzstraße”. Die Mitarbeiter waren am 1. Oktober 2014 gegen 22 Uhr in das Haus des damals 81-Jährigen gekommen und hatten Spuren gesichert. Die Freiwillige Feuerwehr war zur Unterstützung gekommen, um den abgesperrten Außenbereich mit hellen Scheinwerfern auszuleuchten. Die mit Schutzanzügen und Feinstaubmasken ausgestatteten Beamten hatten schon im Flur des Hauses zum Teil verwischte Blutspuren gefunden. Auch auf der Treppe und an der Türzarge zur Küche waren Blutstropfen, Spritzer und rote Wischspuren. Ein abgebrochenes Teil eines Gebisses lag auf dem Boden, ein anderer Teil in einem Schuh.
Die Schränke waren zum Teil aufgeräumt, ein Ablagefach wirkte durchwühlt, hieß es weiter. Die Täter sollen den Schlüssel zum Tresor gesucht und den Rentner gequält haben, damit er das Versteck verrät. Schon im ersten Verfahren gab es Teilgeständnisse. Die erwartete Beute fanden sie aber nicht und flohen laut Anklage mit Zigaretten und Armbanduhr. Den schwer verletzten Mann ließen sie zurück. Ein Nachbar hatte den Rentner gefunden, Erste Hilfe geleistet und den Notarzt gerufen. Das Opfer überlebte die Nacht nicht.
Die Angeklagten wurden im Februar 2016 zu Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt. In vier Fällen wurde eine Jugendstrafe verhängt. Der Bundesgerichtshof kiptte das Urteil jedoch, weswegen jetzt neu verhandelt werden muss. Der Prozess wird fortgesetzt.