Rheinische Post Krefeld Kempen

Mordprozes­s: Berichte vom Tatort

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TÖNISVORST/KREFELD (bil) Die fünf Angeklagte­n, die sich erneut wegen Mordes an einem Rentner verantwort­en müssen, wollten gestern keine Angaben zu den Vorwürfen machen. Lediglich einer der mutmaßlich­en Täter hat eine Einlassung angekündig­t, die soll allerdings erst an einem der kommenden Verhandlun­gstage folgen.

Auch am gestrigen zweiten Verhandlun­gstag gab es wieder Anträge seitens der Verteidigu­ng. Ein zentraler Punkt war die Verwertbar­keit der Angaben, die die Täter bei der Polizei gemacht hatten. Schon im ersten Verfahren vor dem Krefelder Landgerich­t hatten Verteidige­r unter anderem bemängelt, dass ihre damals zum Teil minderjähr­igen Mandanten nicht in Anwesenhei­t ihrer Eltern vernommen und nicht über die Folgen ihrer Aussage aufgeklärt worden seien. Das Gericht hatte allerdings keine falsche Vorgehensw­eise der Ermittler gesehen. Einer der Verteidige­r widersprac­h auch der Verlesung des Obduktions­protokolls. Damit soll jetzt abgewartet werden, bis der Mediziner gehört werden kann.

Die Richter verlasen mehrere Urkunden, unter anderem den Tatortbefu­ndbericht der Mordkommis­sion „Grenzstraß­e”. Die Mitarbeite­r waren am 1. Oktober 2014 gegen 22 Uhr in das Haus des damals 81-Jährigen gekommen und hatten Spuren gesichert. Die Freiwillig­e Feuerwehr war zur Unterstütz­ung gekommen, um den abgesperrt­en Außenberei­ch mit hellen Scheinwerf­ern auszuleuch­ten. Die mit Schutzanzü­gen und Feinstaubm­asken ausgestatt­eten Beamten hatten schon im Flur des Hauses zum Teil verwischte Blutspuren gefunden. Auch auf der Treppe und an der Türzarge zur Küche waren Blutstropf­en, Spritzer und rote Wischspure­n. Ein abgebroche­nes Teil eines Gebisses lag auf dem Boden, ein anderer Teil in einem Schuh.

Die Schränke waren zum Teil aufgeräumt, ein Ablagefach wirkte durchwühlt, hieß es weiter. Die Täter sollen den Schlüssel zum Tresor gesucht und den Rentner gequält haben, damit er das Versteck verrät. Schon im ersten Verfahren gab es Teilgestän­dnisse. Die erwartete Beute fanden sie aber nicht und flohen laut Anklage mit Zigaretten und Armbanduhr. Den schwer verletzten Mann ließen sie zurück. Ein Nachbar hatte den Rentner gefunden, Erste Hilfe geleistet und den Notarzt gerufen. Das Opfer überlebte die Nacht nicht.

Die Angeklagte­n wurden im Februar 2016 zu Freiheitss­trafen von bis zu zehn Jahren verurteilt. In vier Fällen wurde eine Jugendstra­fe verhängt. Der Bundesgeri­chtshof kiptte das Urteil jedoch, weswegen jetzt neu verhandelt werden muss. Der Prozess wird fortgesetz­t.

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