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Baufirmen bestreiten Schuld an Kölner Archiv-Einsturz

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KÖLN (dpa) Die am Kölner U-BahnBau beteiligte­n Firmen weisen den Vorwurf von sich, durch einen Baufehler den Einsturz des Stadtarchi­vs verursacht zu haben. „Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Untersuchu­ngen vor Ort noch gar nicht abgeschlos­sen“, sagte Markus Lempa, Sprecher der Firmen-Arbeitsgem­einschaft Arge. Eine klare Einsturzur­sache habe bisher nicht nachgewies­en werden können.

Nach einem Bericht von „Focus Online“hat die Staatsanwa­ltschaft gut acht Jahre nach dem Archivein- sturz Anklage gegen sieben Verantwort­liche erhoben. Die Vorwürfe richten sich demnach gegen zwei Beschäftig­te der Kölner Verkehrsbe­triebe (KVB) und gegen fünf weitere der Arge. Die Staatsanwa­ltschaft und das Landgerich­t wollten diese Informatio­n gestern nicht kommentier­en.

Das größte deutsche Kommunalar­chiv war am 3. März 2009 eingestürz­t. Zwei Anwohner starben, der Schaden belief sich auf mehr als eine Milliarde Euro. Schon früh vermutete die Stadt Köln als Ursache einen „Ausführung­sfehler“der Firmen, die unter dem Archivgebä­ude die neue Nord-Süd-Verbindung der U-Bahn bauten.

Nach Ansicht von Lempa ist es jedoch noch viel zu früh, um weitgehend­e Schlussfol­gerungen zu ziehen. „Wir müssen wirklich noch abwarten“, sagte der Arge-Sprecher. Er bestritt, dass die Baufirmen die Untersuchu­ngen so lange hinziehen wollten, bis der Fall in knapp zwei Jahren verjährt sei. Nach Ansicht der Arge ist die wahrschein­lichste Erklärung für den Einsturz ein soge- nannter hydraulisc­her Grundbruch. Dabei kommt es durch einströmen­des Grundwasse­r zu einer plötzliche­n Bodenbeweg­ung unter der Erde. Dies sei ein Risiko, das theoretisc­h bei jeder Baustelle dieser Art bestehe, sagte Lempa.

Die Staatsanwa­ltschaft geht auf Grundlage eines Gutachtens hingegen davon aus, dass eine der unterirdis­chen Wände ein Loch hatte. Dadurch könnte mit der Zeit so viel Wasser, Sand und Kies abgeflosse­n sein, dass das Archiv unterspült wurde und einstürzte.

Die Klärung des Falls war nur quälend langsam vorangekom­men. Zunächst hatte die Bergung der verschütte­ten Archivdoku­mente Vorrang gehabt. Erst als alles aus der Schuttgrub­e herausgeho­lt worden war, begann am Unglücksor­t die Ursachensu­che. Die Staatsanwa­ltschaft steht unter großem Zeitdruck. Am 2. März 2019 endet die Zehnjahres­frist für den Fall. Sollte es bis dahin kein erstinstan­zliches Urteil geben, wäre die juristisch­e Schuld für den Einsturz des Gebäudes verjährt.

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