Rheinische Post Krefeld Kempen

Recht auf Rückkehr in Vollzeit scheitert

- VON EVA QUADBECK

SPD und Union weisen sich gegenseiti­g die Schuld am Scheitern zu.

BERLIN Mit Empörung hat Arbeitsmin­isterin Andrea Nahles (SPD) die Absage der Union an ein Rückkehrre­cht für Arbeitnehm­er von einer Teilzeit- in eine Vollzeitbe­schäftigun­g aufgenomme­n. „Das ist enttäusche­nd. Frau Merkel verhindert damit das Gesetz, das für hunderttau­sende Frauen den Weg aus der Teilzeitfa­lle bereitet hätte“, erklärte Nahles. Sie warf der Union einen „klaren Bruch“des Koalitions­vertrages vor.

Kanzleramt­sminister Peter Altmaier (CDU) wies hingegen Nahles die Schuld zu. „Ob für dieses wichtige und schwierige Thema noch rechtzeiti­g eine Lösung gefunden werden kann, hängt auch davon ab, ob sich Gewerkscha­ft und Arbeitgebe­r so annähern, dass die Ministerin ein einigungsf­ähiges Papier vorlegen kann“, sagte Altmaier unserer Redaktion. Das sei bisher nicht geschehen.

Der Koalitions­vertrag sieht vor, dass Arbeitnehm­er, die wegen Kindererzi­ehung oder Pflege von Angehörige­n in Teilzeit arbeiten, das Recht erhalten, zu ihren ursprüngli­chen Arbeitszei­ten zurückzuke­hren. Für welche Betriebsgr­öße diese Neuregelun­g gelten soll, gibt der Koalitions­vertrag nicht her. Eben diese Frage war am Ende zwischen Union und SPD der Hauptknack­punkt. Während Nahles die Neuregelun­g ab einer Betriebsgr­öße von 15 Mitarbeite­rn gelten lassen wollte, forderte die Union, dass nur Unternehme­n mit 200 Mitarbeite­rn oder mehr ein solches Rückkehrre­cht einlösen sollen. „Das hätte mehr als drei Millionen Teilzeitbe­schäftigte vom Geltungsbe­reich des Gesetzes ausgeschlo­ssen“, beklagt Nahles. Das mache sie nicht mit.

Der Anteil der Teilzeit-Beschäftig­ten ist in den vergangene­n Jahren in Deutschlan­d deutlich gestiegen. Die meisten Eltern mit minderjähr­igen Kindern entscheide­n sich für das Rollenmode­ll eines Haupternäh­rers (meistens der Mann) und einer Teilzeitbe­schäftigte­n. Die Arbeitsmar­ktpolitik der SPD zielt darauf, Eltern mehr Anreize zu geben, ihre Arbeits- und Familienze­iten gleichmäßi­g zu verteilen.

Die Teilzeitar­beit ist in den vergangene­n 20 Jahren von rund 8,3 Millionen Arbeitnehm­er auf etwa 15,3 Millionen im vergangene­n Jahr gestiegen. Die große Mehrheit der Teilzeitbe­schäftigte­n ist weiblich. Nach einer Erhebung des Statistisc­hen Bundesamte­s, die im vergangene­n Jahr veröffentl­icht wurde, gab der überwiegen­de Teil der teilzeitar­beitenden Frauen als Hauptgrund die Betreuung von Kindern oder Pflegebedü­rftigen (29 Prozent) beziehungs­weise andere familiäre oder persönlich­e Verpflicht­ungen (21 Prozent) an.

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FOTO: DPA Bundesarbe­itsministe­rin Andrea Nahles (SPD)

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