Rheinische Post Krefeld Kempen

Oberste Richter befürworte­n Fahrverbot für Einbrecher

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DÜSSELDORF (beaw) Wer einen Einbruch begeht oder seine Alimente nicht zahlt, muss bald womöglich seinen Führersche­in abgeben. Die Präsidente­n aller deutschen Oberlandes­gerichte (OLG) und des Bundesgeri­chtshofs haben sich gestern bei ihrer Jahrestagu­ng im OLG Düsseldorf dafür ausgesproc­hen, das Fahrverbot auch auf Straftaten auszuweite­n, die nicht mit dem Straßenver­kehr zusammenhä­ngen. „Die Richter stehen der Ausdehnung des Fahrverbot­s auf andere Straftaten grundsätzl­ich offen gegenüber“, sagte die Präsidenti­n des Bundesgeri­chtshofs, Bettina Limperg. Mehrere SPD-Minister hatten 2016 für ein entspreche­ndes Gesetz plädiert.

Ziel der Ausweitung ist, den Richtern mehr Flexibilit­ät bei strafrecht- lichen Sanktionen an die Hand zu geben. „Das Fahrverbot ist eine Zwischensa­nktion zwischen einer Geldund Haftstrafe“, sagte Peter Küspert, Präsident des OLG München. Bei Unterhalts­schuldnern beispielsw­eise führe eine Geldstrafe oftmals lediglich dazu, dass es noch schwierige­r werde, die Familie zu unterstütz­en. Eine Haftstrafe wiederum bedrohe bereits die Existenz.

Eine Kopplung an Delikte im Straßenver­kehr sehen die Richter als nicht zwingend an. „Geldstrafe­n gibt es ja auch nicht nur bei Finanzdeli­kten“, begründete Küspert. Einen Beschluss der Präsidente­n zu der Frage gab es allerdings nicht. „Wir vertrauen auf die Urteilsfäh­igkeit der Richter“, sagte Küspert. Leitartike­l

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