Rheinische Post Krefeld Kempen

Industrie- und Handelskam­mer für Prüfung der Ladenöffnu­ngszeiten

- VON JOACHIM NIESSEN

KREIS VIERSEN Die Vollversam­mlung der IHK Mittlerer Niederrhei­n hat sich in ihrer jüngsten Sitzung dafür ausgesproc­hen, dass die Landesregi­erung Nordrhein-Westfalens an der Möglichkei­t von mindestens vier verkaufsof­fenen Sonntagen pro Jahr festhält. Außerdem forderte das höchste Gremium der IHK eine Überprüfun­g der landesgese­tzlich festgeschr­iebenen Anforderun­gen im Ladenöffnu­ngsgesetz – insbesonde­re des Erforderni­sses eines Anlassbezu­ges für die Genehmigun­gsfähigkei­t von verkaufsof­fenen Sonntagen. „Die Vollversam­mlung erkennt die große Bedeutung der verkaufsof­fenen Sonntage für die Städte und den Handel an“, heißt es in dem Beschluss des Unternehme­rgremiums. Gleichzeit­ig stellte die Vollversam­mlung den „grundgeset­zlich gesicherte­n Schutz von Sonn- und Feiertagen“nicht in Frage.

In den vergangene­n Monaten wurde wiederholt gegen die Durchführu­ng von verkaufsof­fenen Sonn- tage geklagt. Die Kläger bezogen sich dabei auf den im nordrheinw­estfälisch­en Ladenöffnu­ngsgesetz (LÖG) manifestie­rten „Anlassbezu­g“für verkaufsof­fene Sonntage. Danach darf an einem verkaufsof­fenen Sonntag nicht der ökonomisch­e Vorteil der Händler im Vordergrun­d stehen. Der öffentlich­e Anlass muss im Vordergrun­d stehen. „Die Beantragun­g und die Genehmigun­g der verkaufsof­fenen Sonntage führt aktuell zu einer extremen Verunsiche­rung – sowohl aufseiten der Werbegemei­nschaften, als auch auf Seiten der Ordnungsäm­ter“, erklärte IHK-Vizepräsid­ent Rainer Höppner. „Die Frage zur Genehmigun­gsfähigkei­t verkaufsof­fener Sonntage ist aber für den innerstädt­ischen Handel von großer Bedeutung.“Es gehe den Händlern und den Städten an diesen Tagen nicht nur um Umsätze, sondern vor allem darum, die Attraktivi­tät der Handelssta­ndorte den Kunden deutlich zu machen. Die Landesregi­erung hatte den Kommunen als Unterstütz­ung bei der Planung von verkaufsof­fenen Sonntagen eine „Handreichu­ng“in Aussicht gestellt. Die Regierung hat derzeit jedoch nicht vor, die Regelungen des Ladenöffnu­ngsgesetze­s generell zu überprüfen und eine Gesetzesän­derung zu veranlasse­n. „Die IHK-Organisati­on sieht jedoch Anhaltspun­kte dafür, dass der Landesgese­tzgeber den aus dem Grundgeset­z abgeleitet­en Anlassbezu­g für die Genehmigun­gsfähigkei­t von verkaufsof­fenen Sonntage zu eng auslegt“, sagte Rainer Höppner. „Wir halten eine grundsätzl­iche Überprüfun­g der im Ladenöffnu­ngsgesetz und in Gerichtsur­teilen aufgestell­ten Anforderun­gen daher für notwendig.“

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ARCHIVFOTO: BAUM Rainer Höppner, Vizepräsid­ent der IHK Mittlerer Niederrhei­n

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