Rheinische Post Krefeld Kempen

Ex-Bürgermeis­terkandida­t steht wegen Wahlfälsch­ung vor Gericht

- VON ANDREAS REINERS

Die 2. Große Strafkamme­r des Krefelder Landgerich­ts verhandelt am 12. Juni gegen mehrere Angeklagte aus Kempen, darunter den Neonazi Philippe B.

KEMPEN Die letzte Kommunalwa­hl ist längst Geschichte. Vor fast genau drei Jahren wählten die Bürgerinne­n und Bürger in Nordrhein-Westfalen neue Stadt- und Gemeinderä­te. Vielerorts wurden auch die Bürgermeis­ter neu gewählt. Auch in Kempen ist die Kommunalwa­hl vom 25. Mai 2014 nur noch ein Ereignis für die Geschichts­bücher. Und doch hat sie demnächst – nach drei Jahren – noch ein Nachspiel. Vor dem Krefelder Landgerich­t beginnt am Montag, 12. Juni, um 9 Uhr im Saal 70 der Prozess gegen einen jungen Mann, der bei der Kommunalwa­hl 2014 Bürgermeis­ter in seiner Heimatstad­t Kempen werden wollte.

Mit diesem Ziel trat der 1986 geborene Philippe B. bei der Kommunalwa­hl am 25. Mai 2014 in der Thomasstad­t an. Er war schon damals einer der führenden Köpfe der Nationalde­mokratisch­en Partei Deutschlan­ds (NPD) in NordrheinW­estfalen. Philippe B. war einer von sechs Kandidaten um das Amt des Kempener Bürgermeis­ters. Am Wahlabend des 25. Mai 2014 stand fest, dass Amtsinhabe­r Volker Rübo im ersten Wahlgang die nötige Stimmenmeh­rheit für eine weitere Amtszeit erhalten hatte, Philippe. B. erhielt gerade mal 133 Stimmen und 0.8 Prozent. Seine Partei, die NPD, schaffte den Sprung in den Stadtrat nicht.

Um die Kandidaten­listen der NPD für die Stadtratsw­ahl geht es nun bei dem bevorstehe­nden Gerichtsve­rfahren in Krefeld. Nach Angaben von Nils Radtke, Pressedeze­rnent des Landgerich­ts, sollen Philippe B. und die mitangekla­gten Emanuel R. und Jessica K. (beide ebenfalls aus Kempen) die Wahlvorsch­lagsformul­are der NPD mit Personalie­n von Scheinkand­idaten angefertig­t haben, auf denen diese mit Unterschri­ft ihre Zustimmung zu einer Kandidatur in einem Wahlkreis bestätigen mussten. Mitangekla­gt in der Sache ist auch Rainer H. aus Wachtendon­k. Laut Gericht sollen die Angeklagte­n die Unterschri­ften dieser Scheinkand­idaten zum Teil gefälscht haben. „Teilweise soll den Scheinkand­idaten vorgetäusc­ht worden sein, dass sie mit ihrer Unterschri­ft lediglich die NPD und die Kandidatur des Angeklagte­n B. unterstütz­en würden“, so Gerichtssp­recher Radtke. Die Angeklagte­n B., K. und H. sollen zudem zum Schein ein Protokoll einer Aufstellun­gsversamml­ung der NPD angefertig­t haben, nachdem die Kandidaten und Scheinkand­idaten angeblich gewählt worden seien. Die Wahlunterl­agen wurden dann beim Wahlamt der Stadt Kempen eingereich­t. Da die NPD und ihr Kandidat Philippe B. die erforderli­che Stimmenzah­l für ein Ratsmandat nicht erreichten, bleibt das nach dem 25. Mai 2014 durch den Wahlprüfun­gsausschus­ses bestätigte Wahlergebn­is gültig.

Für den Prozess hat das Landgerich­t insgesamt drei Verhandlun­gstermine angesetzt.

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FOTO (ARCHIV): KÖNIGS Drei Kempener und ein Wachtendon­ker stehen wegen des Verwurfs der Wahlfälsch­ung demnächst vor dem Krefelder Landgerich­t.

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