Rheinische Post Krefeld Kempen

Vauth-Prozess: Gutachter wird befragt

- VON HERIBERT BRINKMANN

TÖNISVORST / KREFELD Der Prozess gegen das Tönisvorst­er Ehepaar Lothar und Jessica Vauth tritt weiter auf der Stelle. Ein erster Zeuge war zum gestrigen Termin der Hauptverha­ndlung vor dem Landgerich­t Krefeld erst gar nicht geladen worden, weil noch der Antrag des Verteidige­rs Daniel Wölky im Raum stand, den Gutachter Prof. Dr. Pedro Faustmann zu entpflicht­en. Und als das nicht fruchtete, schlug „Mr. Antrag“zum dritten Mal zu. Die Verteidigu­ng widersprac­h einer weiteren Fortsetzun­g der Hauptverha­ndlung, bevor nicht der Gutachter zu seinen Ergebnisse­n befragt worden sei. Nach Beratung folgte die 2. Große Strafkamme­r dem Antrag und versucht jetzt, einen Termin zu finden, an dem Prof. Faustmann nach Krefeld kommen kann und der auch den Verteidige­rn passt. Der Termin am Freitag wurde abgesagt.

Der frühere Rechtsanwa­lt Lothar Vauth und seine Frau Jessica, Bürovorste­herin in der Krefelder Kanzlei Dr. Stöber, Oehring, Vauth und Partner, sind wegen Betrug und Untreue in 931 Fällen gemeinsam angeklagt. Die Taten, die dem Ehepaar vorgeworfe­n werden, liegen knapp zehn Jahre zurück. Nachdem 2009 die vorgeworfe­nen Vorgänge in der Sozietät entdeckt wurden, entzog sich Vauth der Strafverfo­lgung. Er legte Atteste und Gutachten für psychische und organische Erkrankung­en (etwa am Herzen) vor.

Als Prof. Faustmann in seinem Gutachten 2016 zu der Einschätzu­ng kam, dass Lothar Vauth trotz seiner psychische­n Behandlung verhandlun­gsfähig sei, konnte ein Haftbefehl erlassen und Ende 2016 eine Hauptverha­ndlung anberaumt werden. Prof. Faustmann war in den Verhandlun­gen am 17. März und 20. April anwesend und bestätigte, dass der Angeklagte voll verhandlun­gsfä- hig sei. Vor der Hauptverha­ndlung hatte ein Kardiologe des Essener Klinikums ebenfalls festgestel­lt, dass Lothar Vauth trotz seiner Herzerkran­kung an der Verhandlun­g teilnehmen könne. Empfohlen wurden eine Liegerolls­tuhl und Verhandlun­gspausen, falls dies gewünscht werde. Das wurde entspreche­nd veranlasst.

Staatsanwa­lt Hüschen hatte anfangs in seiner Stellungna­hme eine Entbindung des Gutachters Prof. Faustmann abgelehnt. Der Angeklagte Vauth hatte vorher eine Exploratio­n (in der psychologi­schen Diagnostik wird damit das Erkunden eines Sachverhal­tes durch eine qualitativ­e Gesprächsf­ührung beschriebe­n) abgelehnt. Nach der ersten Sitzungsun­terbrechun­g zur Beratung hat die Strafkamme­r sowohl die Entbindung von Faustmann, als auch die Verpflicht­ung eines neues Gutachters abgelehnt. Zum weiteren Antrag des Verteidige­rs signali- sierte der Staatsanwa­lt, es sei sinnvoll, Faustmann einzuladen. Dann könne die Verteidigu­ng ihre Fragen loswerden. Dem folgte das Gericht.

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