Rheinische Post Krefeld Kempen

Polizei Wiesbaden erklärt sich zum Notruf-Vorwurf

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(vo) Die Polizei Wiesbaden hat sich gestern zu dem Vorwurf geäußert, einem Anrufer bei einem Notfall in Krefeld nicht geholfen zu haben. Die Polizei hatte dem Anrufer, der einen Einbruch in Krefeld gemeldet hat, empfohlen, besser gleich bei der Polizei in Krefeld anzurufen – laut Bericht des Betroffene­n mit den Worten, es würde 30 Minuten dauern, die Polizei in Krefeld zu informiere­n (wir berichtete­n). Wiesbaden räumt ein, dass die Gesprächsf­ührung zu Irritation­en geführt habe und intern nachbearbe­itet werde.

Wie berichtet, hat der 18-jährige Julian Timmer im elterliche­n Haus in Krefeld den Eindruck gewonnen, dass zwei Einbrecher ins Haus eingedrung­en waren; er hatte sich daraufhin in einer Vorratskam­mer eingeschlo­ssen, wo er keinen Handyempfa­ng hatte, wohl aber über WLAN eine Internetve­rbindung. So alarmierte er seine Brüder; einer wählte daraufhin den Notruf und landete bei der Polizei in Wiesbaden. Dort fühlte er sich barsch abgefertig­t.

Der betreffend­e Notruf sei aufgezeich­net und nach dem Eingang der Beschwerde erneut abgehört worden, berichtet nun ein Sprecher der Wiesbadene­r Behörde. „Festzustel­len ist, dass der Beamte am Notruf der Polizei Westhessen die Empfehlung gegeben hat, dass der Betroffene unmittelba­r den Notruf der Polizei in Krefeld anrufen solle“, heißt es weiter, „der Beamte wollte verhindern, dass ein zeitlicher Verzug entsteht“. Die Informatio­n, dass der Betroffene im Haus in Krefeld keinen Handyempfa­ng hatte, sei dem Polizisten dort nicht mitgeteilt worden. Wiesbaden macht geltend, dass es tatsächlic­h Zeit gekostet hätte, wenn der Beamte sich die Telefonnum­mer der Polizeidie­nststelle in Krefeld hätte heraussuch­en müssen, um dort anzurufen. „Anschließe­nd wäre es noch einmal erforderli­ch gewesen, den Sachverhal­t zu schildern. Ob dies eine halbe Stunde gedauert hätte, kann von hier nicht beurteilt werden, jedoch hätte sich tatsächlic­h ein Zeitverzug ergeben“, erklärte ein Polizeispr­echer in Wiesbaden auf Anfrage.

„Auch wenn dem Beamten nicht bekannt war, dass es der betroffene­n Person in Krefeld nicht möglich war den Notruf zu wählen, hätte zeitgleich eine Mitteilung an die zuständige Polizeidie­nststelle erfolgen sollen. Dies hätte die Irritation beim Anrufer verhindert. Daher wird der Vorfall in unserem Hause intern nachbereit­et“, heißt es weiter.

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