Rheinische Post Krefeld Kempen

Reh auf den Süchtelner Höhen angegriffe­n

- VON BIRGITTA RONGE

Ein Jäger hat in Viersen ein verletztes Tier erlösen müssen. Eine Kletterwal­d-Besucherin hatte es entdeckt.

VIERSEN Erneut ist in Viersen ein junges Reh zu Tode gekommen. Das weibliche Tier, knapp ein Jahr alt, wurde am Wochenende lebend von einer Besucherin des Süchtelner Kletterwal­ds gefunden. Es war so schwach, dass es sich nicht mehr bewegen konnte. Jäger gehen davon aus, dass das Reh von Hunden angegriffe­n wurde. „Die Keulen waren zerbissen, aus den Wunden quollen die Maden“, berichtet Jäger Horst Delbos. Er war von der Feuerwehr gerufen worden, um das Tier zu erlösen. „Das Reh lag bestimmt schon zwei Tage dort“, sagt Delbos. „So viele Maden entwickeln sich nicht in ein paar Stunden.“

Immer wieder beschweren sich nicht nur Jäger, sondern auch Spaziergän­ger über freilaufen­de Hunde am Hohen Busch und auf den Süchtelner Höhen. Der Hund darf dort ohne Leine laufen, wenn er unter dem Einfluss des Halters steht, auf dem Weg bleibt, niemanden belästigt, Wildtiere nicht stört. Doch seit Monaten klagen Jäger über Hunde, die die Wege verlassen und im Wald Wildtiere hetzen. Sie fordern einen Leinenzwan­g für den Hohen Busch und die Süchtelner Höhen.

Bundes- und Landesgese­tze beschreibe­n, was Hunde im Wald dürfen und was nicht. Wer derzeit den Hund abseits des Weges und ohne Leine am Hohen Busch oder auf den Süchtelner Höhen laufen lässt, handele ordnungswi­drig, erklärt Falk Stefan vom Regionalfo­rstamt Niederrhei­n. Doch werden solche Ordnungswi­drigkeiten offenbar kaum kontrollie­rt, „wir können nicht immer vor Ort sein“. Und man müsse dann ja auch den Halter gerade dann erwischen, wenn sein Hund einem Wildtier nachsetze.

Allerdings könnte der Kreis Viersen eine Anleinpfli­cht über seine Landschaft­spläne festsetzen. In diesen ist die Anleinpfli­cht bislang nur für die Naturschut­zgebiete festgeschr­ieben. In Landschaft­sschutzgeb­ieten sei auch die „besondere Bedeutung für die Erholung mit abzuwägen, wenn es darum geht, die für das Schutzgebi­et notwendige­n Gebote und Verbote festzulege­n“, erklärt Kreissprec­her Benedikt Giesbers. Unter Tierschutz­gesichtspu­nkten „bedauerlic­he Einzelfäll­e“dürften „insoweit auch nicht zu einer sachfremde­n Überreguli­erung in Landschaft­sschutzgeb­ieten führen.“Der Kreis setze auf Aufklärung von Hundehalte­rn. So hat er etwa eine Broschüre mit Informatio­nen für Hundehalte­r zu den Ge- und Verboten im Kreis neu aufgelegt.

Aktuell werden die Landschaft­spläne neu aufgestell­t. Es sei zu erwarten, dass eine Anleinpfli­cht in Schutzgebi­eten im Rahmen der Neuaufstel­lung in den zuständige­n Gremien diskutiert und zu gegebener Zeit entschiede­n werde, so Giesbers. Bis zur Fertigstel­lung der Pläne würden jedoch Jahre vergehen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany