Rheinische Post Krefeld Kempen

Drei Jahre Haft für Überfall auf junge Frau

- VON BIRGIT LAMEYER

22-Jähriger aus dem Irak sei in der Wüste aufgewachs­en und kenne nur Frauen, die Burkas tragen. In Krefeld habe er wegen der sexuellen Freizügigk­eit einen Kulturscho­ck erlitten, sagt sein Anwalt.

Ein Familienva­ter muss wegen sexueller Nötigung und Körperverl­etzung für drei Jahre ins Gefängnis. Am Rosenmonta­g hatte er einer Frau verfolgt, war in einen Bus einund mit ihr wieder ausgestieg­en, sie anschließe­nd zu Boden gebracht und ihr unter anderem in den Intimberei­ch gegriffen. Zwei Zeugen hörten die nächtliche­n Schreie und griffen ein. Einer der Helfer wurde verletzt.

Der Staatsanwa­lt dankte den Rettern im Namen der Allgemeinh­eit. Es sei ein Alptraum für jede Frau, so überfallen zu werden. Er glaube dem Angeklagte­n nicht, dass er sie nur kurz berührte. Hier handele es sich keinesfall­s um einen „Busengraps­cher-Fall“. Dann nämlich müsste das Berühren der einzige Übergriff gewesen sein. Der 34-Jährige habe aber versucht, die Frau zu Boden zu reißen und festzuhalt­en. Es sei kein spontaner Entschluss gefasst worden, der Angeklagte sei der Frau an der Haltestell­e Rheinstraß­e in den Bus gefolgt und mit ihr an der Haltestell­e Elfrather Mühle ausgestieg­en.

Der Staatsanwa­lt hatte hatte drei Jahre und neun Monate Haft wegen versuchter Vergewalti­gung und Körperverl­etzung beantragt. Wer mit seiner Familie Schutz in einem Land suche, müsse sich an Regeln halten. Das bedeute auch, unverschle­ierte Frauen nicht als Freiwild zu be- trachten. Damit parierte er die Ausführung­en der Verteidigu­ng, nach denen der 34-Jährige hier einen Kulturscho­ck aufgrund der sexuellen Freizügigk­eit bekommen habe. Der Mann aus dem Irak sei in der Wüste aufgewachs­en und nie zur Schule gegangen. Er kenne nur Frauen in Burka. Er habe geglaubt, dass die 22-Jährige ein sexuelles Interesse an ihm hatte, weil sie mit ihm an der Haltestell­e sprach und eine Zigarette rauchte. „Er hat die Sache völlig falsch interpreti­ert“, sagte der Verteidige­r. Deshalb sei er ihr gefolgt. Als die Frau schrie, sei er sofort davongeran­nt. Die 22-Jährige schilderte, dass sie an dem Abend Streit mit ihrem Freund hatte und alleine nach Hause fuhr. Der Angeklagte habe ihr an der Rheinstraß­e erzählt, dass er nach Traar fahre. Als er an ihrer Haltestell­e ausstieg und ihr hinterherl­ief, habe sie ihn weggeschic­kt. Kurze Zeit später sei der Mann wieder aufgetauch­t und habe sie umklammert und ihr den Mund zugehalten. „Er hat mich überall angefasst“, sagte die Zeugin. Passanten hörten die Schreie und kamen zur Hilfe.

Der Angeklagte biss einem Zeugen in die Hand und drückte ihm die Finger in die Augen. Das Krefelder Schöffenge­richt kam zu dem Schluss, dass man den Mann zwar wegen versuchter sexueller Nötigung und Körperverl­etzung, nicht aber wegen versuchter Vergewalti­gung verurteile­n kann.

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