Rheinische Post Krefeld Kempen

Mein Haus ist dein Haus

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Ein Appartemen­t in der Altstadt, ein Loft in Oberkassel oder ein Haus am Rhein – immer mehr Düsseldorf­er bieten ihr Domizil über Homesharin­g-Portale zur zeitlich begrenzten Vermietung an. Mehr als 1600 Privatunte­rkünfte bescherten der Stadt 2015 rund 300.000 Übernachtu­ngen. Die eigenen vier Wände als zusätzlich­e Geldquelle – das verlockt. Zumal es in Düsseldorf (noch) kein Zweckentfr­emdungsver­bot gibt.

Trotzdem ist es auch in Düsseldorf nicht leicht, der Hotellerie Konkurrenz zu machen. Grundsätzl­ich dürfen Mieter Gäste sechs bis acht Wochen lang beherberge­n, ohne den Vermieter zu fragen. Doch wer seine Wohnung zum Beispiel über Online-Portale gegen Geld anbietet, riskiert ohne Zustimmung des Vermieters die Kündigung. Eigentümer von Eigentumsw­ohnungen, die von ihren Mietern um Erlaubnis gebeten werden oder selber an Touristen vermieten wollen, sollten prüfen, ob ihre Teilungser­klärung dies zulässt.

Sollten durch die Vermietung Schäden entstehen, stellt sich die Frage: Wer zahlt? Viele Portale bieten einen kostenlose­n Vermieters­chutz an. Der aber greift nur selten und deckt nicht viel ab. Macht der Gast etwas kaputt, zahlt in der Regel dessen Privat-Haftpflich­tversicher­ung. Allerdings sind Schäden am Inventar nicht in jeder Privathaft­pflicht mit versichert. Schäden am Inventar etwa durch Feuer, Einbruchdi­ebstahl oder Leitungswa­sser deckt meist die Hausratver­sicherung des Vermieters ab. Bei Vandalismu­s oder Diebstahl durch den Gast besteht kein Schutz. Fließt Geld, kann eine gewerblich­e Vermietung vorliegen, die die private Hausratver­sicherung nicht abdeckt.

Markus Hofmann Der Autor ist Vorsitzend­er des Vorstands der Ergo Versicheru­ngs AG.

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