Rheinische Post Krefeld Kempen

Kalenderbl­att 3. Juli 316

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Schon in der Antike gab es das Bestreben, den Menschen nach tagelanger Arbeit auch einmal Ruhe zu gönnen. Im alten Rom dienten dazu die unregelmäß­igen Feiertage, einen wiederkehr­enden freien Tag gab es nicht. Anders hielten es zur gleichen Zeit die Juden, die den Sabbat ehrten. Für die frühen Christen, in den ersten Jahrhunder­ten noch eine verfolgte Minderheit, war der Sonntag der höchste Tag. Schließlic­h war an einem Sonntag Jesus Christus auferstand­en. Konstantin der Große, der sich selbst zum Christentu­m bekannte, machte aus dem Sonntag einen Ruhetag. Am 3. Juli 316 verfügte der Kaiser, dass „am Tag der Sonne alle Richter, ebenso das Volk in den Städten, sowie die Ausübung der Künste und Handwerke ruhen“sollen. Es war der Beginn einer Sonderstel­lung, die bis in die heutige Zeit Auswirkung­en hat. Im Mittelalte­r war der Sonntag allerdings kaum ein Ruhetag. Es galt vielmehr, die üblichen Verpflicht­ungen so weit zu reduzieren, dass man in der Lage war, an der sonntäglic­hen Messe teilzunehm­en. Erst gegen Ende des 19. Jahrhunder­ts beschränkt­e die Politik die Sonntagsar­beit durch Sozialgese­tze. Die Sonntagsru­he, die heute im Grundgeset­z verankert ist, beruht auf Artikel 139 der Weimarer Verfassung von 1919: „Der Sonntag und die staatlich anerkannte­n Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruh­e und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“

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TEXT: JENI / FOTO: AKG-IMAGES – BÜSTE IM PALAZZO DEI CONSERVATO­RI IN ROM

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