Rheinische Post Krefeld Kempen
Unfallchirurgen geben Tipps für Eltern
Klare Regeln Für einen ungetrübten Trampolinspaß empfehlen die Orthopäden und Unfallchirurgen der DGOU, dass Eltern mit ihren Kindern klare Regeln für das Trampolinspringen vereinbaren und auf deren Einhaltung achten. Wichtig ist, dass Kinder erst ab dem sechsten Lebensjahr vorsichtig ans Trampolinspringen herangeführt werden. Bei kleinen Kindern ist die Wurfkraft unverhältnismäßig stark gegenüber ihrem geringen Gewicht – sie sind damit besonders verletzungsgefährdet. Immer beaufsichtigen In jedem Fall sollten die Kinder über die Risiken aufgeklärt sein, die mit dem Springen auf dem Trampolin einhergehen, sagt die DGOU. Auch wenn es keiner in der Familie gern hört: Eltern sollten ihre Kinder beim Springen immer beaufsichtigen, um bei Fehlverhalten oder Unfällen sofort eingreifen zu können. Tabus Gewagte Sprünge sollten tabu sein. Bei einem missglückten SaltoVersuch mit einer ungewollten Landung auf dem Kopf ist vor allem die Wirbelsäule hochgradig verletzungsgefährdet – mit der Gefahr einer Querschnittslähmung. Nie mit Schuhen Wichtig zur Vermeidung eines gefährlichen Sturzes ist, dass Kinder zum Springen und Landen stets die Mitte des Sprungnetzes nutzen. So verringern sie das Risiko, im Falle eines Sturzes auf dem zwar gepolsterten, aber immer noch harten Rand mit dem Metallgestänge aufzukommen. Außerdem sollten sie nie mit Schuhen aufs Trampolin steigen, sondern immer barfuß oder in Socken.