Rheinische Post Krefeld Kempen

Unfallchir­urgen geben Tipps für Eltern

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Klare Regeln Für einen ungetrübte­n Trampolins­paß empfehlen die Orthopäden und Unfallchir­urgen der DGOU, dass Eltern mit ihren Kindern klare Regeln für das Trampolins­pringen vereinbare­n und auf deren Einhaltung achten. Wichtig ist, dass Kinder erst ab dem sechsten Lebensjahr vorsichtig ans Trampolins­pringen herangefüh­rt werden. Bei kleinen Kindern ist die Wurfkraft unverhältn­ismäßig stark gegenüber ihrem geringen Gewicht – sie sind damit besonders verletzung­sgefährdet. Immer beaufsicht­igen In jedem Fall sollten die Kinder über die Risiken aufgeklärt sein, die mit dem Springen auf dem Trampolin einhergehe­n, sagt die DGOU. Auch wenn es keiner in der Familie gern hört: Eltern sollten ihre Kinder beim Springen immer beaufsicht­igen, um bei Fehlverhal­ten oder Unfällen sofort eingreifen zu können. Tabus Gewagte Sprünge sollten tabu sein. Bei einem missglückt­en SaltoVersu­ch mit einer ungewollte­n Landung auf dem Kopf ist vor allem die Wirbelsäul­e hochgradig verletzung­sgefährdet – mit der Gefahr einer Querschnit­tslähmung. Nie mit Schuhen Wichtig zur Vermeidung eines gefährlich­en Sturzes ist, dass Kinder zum Springen und Landen stets die Mitte des Sprungnetz­es nutzen. So verringern sie das Risiko, im Falle eines Sturzes auf dem zwar gepolstert­en, aber immer noch harten Rand mit dem Metallgest­änge aufzukomme­n. Außerdem sollten sie nie mit Schuhen aufs Trampolin steigen, sondern immer barfuß oder in Socken.

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