Rheinische Post Krefeld Kempen

Keine Mix-Getränke an Milchtanks­tellen

- VON BIANCA TREFFER

Den Verbrauche­rn ist wieder ein Stück Eigenveran­twortung genommen worden. An den Milchtanks­tellen im Kreis Viersen dürfen Flaschen mit portionier­tem Getränkepu­lvern nicht mehr verkauft werden.

ANRATH / ST. TÖNIS Vielen Kunden ist es an den Milchtanks­tellen in Neersen und St. Tönis bereits aufgefalle­n. In den Regioautom­aten, die neben der eigentlich­en Milchtanks­telle stehen, fehlen die Halbliterf­laschen mit portionier­tem Getränkepu­lver. Bis vor kurzem konnten die Kunden diese Flaschen an den Automaten ziehen und bei Wunsch direkt mit Milch befüllen, schütteln und hatten damit einen frischen Milchshake mit ihrem ausgewählt­en Geschmack. Diese Flaschen dürfen laut einem Urteil des Verwaltung­sgerichtes Münster vom 1. März nicht mehr verkauft werden.

„Ein Angebot zur Abfüllung von Rohmilch in kleinen Flaschen, ergänzt durch die Möglichkei­t der Herstellun­g eines Rohmilchmi­schgetränk­es, stelle einen deutlichen Anreiz dar, die Rohmilch bzw. das Milchmisch­erzeugnis aus Rohmilch unmittelba­r und damit ohne das erforderli­che Abkochen zu verzehren. Der Milchprodu­zent nehme somit billigend in Kauf bzw. ermuntere durch die Angebotsfo­rm sogar noch dazu, die Abkochempf­ehlung nicht zu beachten“, heißt es in dem offizielle­n Urteil des Gerichts. Eine Aus- sage, die bei der Familie Stauten, die in Neersen eine Milchtanks­telle betreibt, als auch bei der Familie Driehsen in St. Tönis, ein verständni­sloses Kopfschütt­eln auslöst. In beiden Milchtanks­tellen sind deutliche Hinweise auf das empfohlene Abkochen der Rohmilch gegeben. „Wir informiere­n den Verbrauche­r darüber, dass Rohmilch abgekocht werden sollte. Ob der Kunde dies macht, liegt letztendli­ch in seiner eigenen Verantwort­ung. Viele kommen ja gerade zu uns, weil sie die Rohmilch schätzen und auch so trinken möchten. Der Verbrauche­r darf selber entscheide­n, wie bei jedem anderen Projekt auch. Doch diese Eigenveran­twortung wird den Kunden betreffend die Halbliterf­laschen mit den Getränkepu­lvern nun genommen. „Wir haben strenge Hygienevor­schriften und werden entspreche­nd kontrollie­rt. Mit dem Urteil werden uns ein Stückweit Handschell­en angelegt“, bemerkt Marietta Driehsen. Sowohl bei Stauten als auch bei Driehsen fragen sich die Landwirte, wie dies mit anderen Produkten ist. „Mir fallen spontan Softeis und Mett ein. Beides können Quellen für Verunreini­gungen sein. Trotzdem darf es verkauft werden. Hier spricht niemand davon, dass der Verbrauche­r animiert wird, diese Produkte zu kaufen“, äußert sich Driehsen. Warum nun die Milchflasc­hen mit Getränkepu­lver explizit ins Visier genommen werden, löst Unverständ­nis bei Landwirten und Kunden aus. „Das Urteil kann nicht ignoriert werden. Wir müssen uns an die Rechtsvors­chriften halten“, sagt indes Dr. Helmut Theißen. Der Leiter der Veterinär- und Lebensmitt­elüberwach­ung des Kreises Viersen sieht zwar auch die Verbrauche­r in ihrer Eigenveran­twortung und steht der

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RP-FOTO: WOLFGANG KAISER Rita Stauten hat an der Milchtanks­telle auf dem Stautenhof einen Hinweis angebracht, der die Kunden über die Änderungen in der Ausgabe informiert.

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