Rheinische Post Krefeld Kempen

Fressnapf: Prozess am Arbeitsger­icht aufgehoben

-

(sti) Die Frage, ob Fressnapf die Gründung eines Betriebsra­tes hat verhindern wollen, wird sich vor dem Arbeitsger­icht Krefeld aktuell nicht klären lassen. Der für Mittwoch angesetzte Kammerterm­in ist gestern aufgehoben worden.

Nachdem eine Güteverhan­dlung über die Rechtmäßig­keit einer außerorden­tlichen – hilfsweise fristgerec­hten – Kündigung im April gescheiter­t ist, sollte das Arbeitsger­icht am Mittwoch entscheide­n. Der bevollmäch­tigte Anwalt erklärte, mit der Kündigung habe die Gründung eines Betriebsra­tes verhindert werden sollen.

Das Unternehme­n begründete seine Entscheidu­ng, der Mitarbeite­r habe „das Schichtsys­tem boykottier­en“wollen. Ferner bestünden für die Kündigung „krankheits­bedingte Gründe“. Auffällig war, dass Fressnapf gleich mehrere Kündigunge­n ausgesproc­hen hat. Die Parteien konnten sich vorab bereits einigen. Jetzt hat es den Anschein, dass auch der letzte gekündigte Arbeitnehm­er sich außergeric­htlich vergleiche­n will. „Bei der Aufhebung eines Kammerterm­ins kann von einer Einigung ausgegange­n werden“, sagte David Hagen, Sprecher des Arbeitsger­ichts Krefeld auf Anfrage unserer Redaktion.

Nach Betriebsve­rfassung kann ein Betriebsra­t in Betrieben gewählt werden, wenn in dem Betrieb in der Regel mindestens fünf ständige wahlberech­tigte Arbeitnehm­er, von denen drei wählbar sein müssen, beschäftig­t werden. Es obliegt alleine den Arbeitnehm­ern oder einer im Betrieb vertretene­n Gewerkscha­ft wie Verdi, die Initiative zu einer Betriebsra­tswahl zu ergreifen. Offenbar verzichtet die Gewerkscha­ft auf eine aktive Rolle bei der Gründung einer Gewerkscha­ft bei Fressnapf.Der Arbeitgebe­r ist weder berechtigt noch verpflicht­et, eine Betriebsra­tswahl einzuleite­n.

„Bei der Aufhebung eines Kammerterm­ins kann von einer Einigung ausgegange­n werden“

David Hagen

Arbeitsger­icht

Newspapers in German

Newspapers from Germany