Rheinische Post Krefeld Kempen

Möglicher Wahlbetrug: Gab es Drogen für eine Unterschri­ft?

- VON SONJA STEMES

Gestern sagte ein weiterer Zeuge aus. Er habe nicht gewusst, dass er mit seiner Unterschri­ft zustimme, für die NPD bei der Wahl in Kempen zu kandidiere­n.

KEMPEN/KREFELD An der 2. Großen Strafkamme­r des Krefelder Landgerich­ts fand gestern der dritte Verhandlun­gstag des Prozesses gegen drei männliche Angeklagte (30, 32 und 48 Jahre alt) sowie eine weibliche Beschuldig­te (29) aus Kempen und Wachtendon­k statt. Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem Quartett unter anderem Wahlfälsch­ung, Abgabe falscher eidesstatt­licher Versicheru­ng und Urkundenfä­lschung vor.

Konkret hatte sich der 30-jährige Philippe B. im Mai 2014 in Kempen für die NPD als Bürgermeis­ter- und Stadtratsk­andidat aufstellen lassen; die 29-Jährige und der 32-Jährige wollten ebenfalls in den Kempener Stadtrat einziehen. Da nicht genügend NPD-Kandidaten für sämtliche Wahlkreise zur Verfügung standen, sollen die Angeklagte­n deren Existenz für die unbesetzte­n Wahlkreise vorgetäusc­ht haben. Eine Reihe von Personen gaben zudem später bei der Polizei zu Protokoll, dass sie ihre jeweilige Unterschri­ft auf dem entspreche­nden Formular „unter falschen Voraussetz­ungen“geleistet hätten.

So auch ein 25-jähriger Mann, der gestern in den Zeugenstan­d trat. Er habe unterschri­eben, ohne sich klar darüber zu sein, dass er anschlie- ßend ein NPD-Kandidat sei, erklärte er zerknirsch­t. Zwei Bekannte wären mit „einem Zettel“zu ihm gekommen, Philippe B. sei ebenfalls dabei gewesen und habe ihm „ein Gramm Speed in Aussicht gestellt“. Der Zeuge führte weiter aus, dass er dachte, B. mit einer Unterschri­ft auf jenem Zettel für das angestrebt­e Bürgermeis­ter-Amt zu unterstütz­en. „Auf dem Formular steht aber klar und deutlich, dass Sie sich mit ihrer Unterschri­ft für eine NPDKandida­tur bewerben“, wandte der Vorsitzend­e Richter ein. Das könne schon sein, meinte der Zeuge, aber er habe das irgendwie alles nicht richtig verstanden und zudem unter Drogeneinf­luss gestanden.

Auf Nachfrage des Vorsitzend­en betonte Philippe B.: „Ich erklärte ihm und allen anderen Unterzeich­nern auch mündlich genau, was sie da unterschei­ben, nämlich, dass sie damit Kandidaten sind.“Der Zeuge selbst konnte sich an ein solches Gespräch mit B. nicht erinnern.

Im weiteren Verlauf der Verhandlun­g entschloss sich die Kammer, das Verfahren gegen die 29 Jahre alte Angeklagte einzustell­en, da sie kürzlich wegen anderer Vergehen bereits zu einer Gefängniss­trafe verurteilt worden war und „eine weitere Verurteilu­ng nicht weiter ins Gewicht fallen würde“. Auch der 32 Jahre alte Beschuldig­te ist erheblich vorbestraf­t, unter anderem. wegen Einbruchs, Diebstahls sowie Einfuhr von Betäubungs­mitteln.

Der Prozess soll am 25. Juli um 9 Uhr fortgesetz­t werden.

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FOTOS (2 – ARCHIV): NABU Hoch oben am Turm der Kempener Propsteiki­rche ist die Luke zu erkennen, hinter der sich der Nistplatz für die Wanderfalk­en befindet (Foto oben). Blick aus dem Nistkasten auf die Kempener Altstadt mit der Engerstraß­e. Vorne ist das Gitterrost zu...
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