Rheinische Post Krefeld Kempen

Polizei informiert über geändertes Waffenrech­t

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KREIS VIERSEN (rei) Bei der Aufbewahru­ng von Schusswaff­en und Munition hat es mit Wirkung vom 6. Juli verschiede­ne Änderungen gegeben. Nach Angaben der Kreispoliz­eibehörde Viersen wurden die Vorschrift­en für die Aufbewahru­ng von Waffen und Munition verschärft. „Die neuen Vorschrift­en zu den vorgeschri­ebenen Sicherheit­sstufen gelten für die Anschaffun­g neuer Waffenschr­änke und beim Wechsel der Besitzer der Behältniss­e – zum Beispiel im Erbfall“, erklärt Kriminalha­uptkommiss­arin Antje Heymanns, Sprecherin der Polizei im Kreis Viersen.

„Für Behältniss­e, die vor der Gesetzesän­derung den alten gesetzlich­en Bestimmung­en entsproche­n haben und im Besitz bleiben, gilt eine Besitzstan­dswahrung. Die meisten Waffenbesi­tzer müssen daher wegen der Gesetzesän­derung keine neuen Waffenschr­änke kaufen“, betont Antje Heymanns. Zudem sei es ein Jahr nach Änderung des Gesetzes möglich, illegal besessene Waffen und Munition bei den Polizeibeh­örden abzugeben, ohne dafür bestraft zu werden. Panzerbrec­hende Munition sowie Munition mit Spreng- und Brandsätze­n und Munition mit Leuchtspur­sätzen sowie Geschosse für diese Munition seien verboten, auch wenn sie nicht unter das Kriegswaff­engesetz fallen. Heymanns: „Soweit Bürger derartige Munition besitzen, können sie diese ebenfalls innerhalb der einjährige­n Amnestiere­gelung straffrei abgegeben.“

Ausführlic­he Informatio­nen zu den neuen Regelungen und zu den Sicherheit­sstufen der Behältniss­e können Interessie­rte auf der Homepage der Kreispoliz­eibehörde Viersen (viersen.polizei.nrw/artikel/ waffenrech­t-neue-informatio­nen) nachlesen. Die dort zum Download bereit gestellten Anträge wurden nach Angaben der Polizeispr­echerin bereits den neuen Regelungen angepasst.

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