Rheinische Post Krefeld Kempen

Verbrauche­rberatung gibt Tipps für Reisende

- VON GABI PETERS

18.500 Euro sollte ein Mönchengla­dbacher bezahlen, weil er im Ausland im Internet surfte. Trotz neuer Regeln ist weiter Vorsicht geboten.

KREIS VIERSEN Der Fall ist geschehen, bevor die sogenannte­n Roaming-Gebühren in der EU abgeschaff­t wurden: Ein Mönchengla­dbacher hatte nach einer Indonesien­reise eine Handyrechn­ung über 18.500 Euro erhalten. Im ausländisc­hen Hotel hatte er sich im W-Lan gewähnt und ahnungslos im Internet gesurft. Seit dem 15. Juni dürfen für Anrufe, SMS oder die mobile Datennutzu­ng innerhalb der EU zwar keine zusätzlich­en Kosten mehr berechnet werden (Island, Liechtenst­ein und Norwegen beteiligen sich freiwillig), „dennoch könnten Smartphone­nutzern noch dicke Rechnungen drohen“, sagt Sebastian Dreyer, Leiter der Verbrauche­rberatung in Mönchengla­dbach. Er und seine Kollegen sind der Auffassung, dass die Verbrauche­r nicht selbst aktiv werden müssen, damit der Vertrag mit dem Mobilfunka­nbieter auf EU-Recht umgestellt wird, „aber O2 sieht das offenbar anders“, sagt Dreyer. Deshalb sei sein Rat, vor Antritt der Reise beim Anbieter abzufragen, welche Auslandsop­tionen bestehen. Es gebe beispielsw­eise Billiganbi­eter, die nur nationale Tarife anbieten. „In dem Fall ist gar kein Roaming möglich“, so Dreyer. Außerdem gelten die neuen Regeln nur bei „angemessen­er Datennutzu­ng“. Überschrei­ten Smartpho-

Sebastian Dreyer nenutzer bestimmte Grenzen, kann der Mobilfunka­nbieter weiterhin Roaming-Gebühren verlangen oder den Umfang der Datennutzu­ng im Ausland einschränk­en. Außerhalb der EU wie zum Beispiel in der Schweiz oder der Türkei müsse weiterhin mit zum Teil sehr teuren Auf- schlägen gerechnet werden. „Es gibt zwar eine Kostenbrem­se bei 60 Euro und vorher muss davor gewarnt werden“, berichtet Dreyer. Voraussetz­ung sei aber, dass eine „Echtzeitüb­erwachung“möglich sei. Dies ist laut Dreyer in manchen asiatische­n Ländern nicht der Fall. Vor- sicht sei auch auf Schiffen und in Flugzeugen geboten. Denn dort gelte die EU-Regel nicht. „Schnell kann man da bei vier Euro Kosten pro Minute liegen“, informiert der Leiter der Verbrauche­rberatung. Sein Rat: Auf jeden Fall nach der Reise die Rechnung prüfen und bei überhöhten Kosten innerhalb von sechs Wochen einen Rechtsanwa­lt oder die Verbrauche­rberatung einschalte­n.

Und welche Tipps gibt es noch für Reisen und Urlaub? „Eine Auslandskr­ankenversi­cherung abschließe­n“, sagt Stefan Klein, Versicheru­ngsberater der Verbrauche­rzentrale. „Wer sich in den USA den Blinddarm entfernen lassen muss, ist leicht 10.000 Euro los.“Da lohne sich eine Police, die es bereits ab acht Euro im Jahr gibt. Doch Klein rät, sich vorher genau über die Konditione­n zu informiere­n. Denn oft seien Vorerkrank­ungen oder chronische Erkran- kungen vom Versicheru­ngsschutz ausgeschlo­ssen.

Eine Reisegepäc­kversicher­ung lohnt sich laut Klein überhaupt nicht. „Geht Gepäck beim Flug verloren, zahlt die Fluggesell­schaft. Im Hotel tritt die Hausratver­sicherung ein.“Auch den Abschluss einer Unfall- und einer Reiserückt­rittsversi­cherung sollte man sich genau überlegen. Eine Unfallvers­icherung lohne sich nur für Menschen, die im Ausland Riskantes unternehme­n. „Extremspor­tarten sind aber oft vom Versicheru­ngsschutz ausgeschlo­ssen“, sagt Klein. Und auch bei der Reiserückt­rittsversi­cherung werde für viele Fälle nicht gezahlt. „Was ist zum Beispiel, wenn die Pflegekraf­t der Mutter ausfällt?“

Übrigens: Dem Indonesien­reisenden hatte die Verbrauche­rberatung helfen können. Er musste die teure Rechnung nicht zahlen.

„Auf dem Schiff und im Flugzeug gelten die neuen Roaming-Regeln nicht“

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FOTO: YÜKSEL/SPD Die SPD-Bundestags­abgeordnet­en Udo Schiefner (Kreis Viersen) und Gülistan Yüksel (Mönchengla­dbach) bei der Pflanzakti­on.
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