Rheinische Post Krefeld Kempen

Prozess: Verteidigu­ng wirft der Polizei Freiheitsb­eraubung vor

-

TÖNISVORST/KREFELD (bil) Heftig wehrten sich die Anwälte dagegen, dennoch wurde gestern ein weiterer Polizeibea­mter im Prozess um den Tönisvorst­er Rentnermor­d gehört. Die Verteidigu­ng quittierte dies mit einem Befangenhe­itsantrag gegen die Strafkamme­r. Die Verhandlun­g wurde erneut unterbroch­en. Nun muss eine andere Strafkamme­r des Krefelder Landgerich­ts entscheide­n, ob der Antrag Substanz hat.

Das Gericht hatte den Polizeibea­mten gestern zunächst vernommen um herauszufi­nden, ob ein Verwertung­sverbot besteht. Dabei ging es immer noch um die Angaben, die die 23-jährige Madonna R. aus Bergheim nach ihrer Festnahme gemacht hatte. Vorgeworfe­n wird den Beamten von der Verteidigu­ng, nicht rechtzeiti­g eine Vernehmung durch den Haftrichte­r veranlasst zu haben. Die Verdächtig­e habe sich kurz vor der Festnahme nicht wie die mutmaßlich­en Mittäter in Deutschlan­d aufgehalte­n, berichtete der Polizist. Eine Telefonübe­rwachung habe allerdings Hinweise auf ihre Täterschaf­t gegeben. Auch habe man ihre Spuren in Tatortnähe sichergest­ellt. „Sie war eine der Täterinnen. Das war unser Kenntnisst­and.” Bei der Festnahme habe man allerdings noch nicht gewusst, ob sie aktiv an den Misshandlu­ngen des Rentners mitgewirkt hatte. Man habe auch nicht gewusst, ob sie die anderen angewiesen hatte, den Elektrosch­ocker einzusetze­n oder weitere Gewalt auf den 81-Jährigen auszuüben. In der Telefonübe­rwachung habe es nur „vage Hinweise” gegeben. Bei ihrer Vernehmung fast vier Monate nach dem Tod des Rentners habe sie zu eigenen Tatbeiträg­en keine belastende­n Angaben gemacht. Die anderen habe sie sehr wohl belastet.

Die Verteidigu­ng spricht unter anderem von Freiheitsb­eraubung – allerdings nicht an dem Rentner, der in seiner Wohnung gefesselt und misshandel­t wurde, sondern an der 23-Jährigen, weil sie nicht früh genug dem Haftrichte­r vorgeführt worden sei. Der Polizeibea­mte beteuerte, dass es keinesfall­s geplant war, die Beschuldig­ten der richterlic­hen Vernehmung zu entziehen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany