Rheinische Post Krefeld Kempen
KfW, Bafa und Co. – wo Hausbesitzer Geld vom Staat bekommen
Die Dachziegel werden locker, durch die Fenster zieht es, und die Heizung verbraucht zu viel? Zeit für eine Sanierung. Die gute Nachricht: Häufig gibt der Staat etwas dazu.
Eine Modernisierung ist teuer. Die Fassade eines Hauses zu dämmen oder das Bad einer Eigentumswohnung für Rollstuhlfahrer herzurichten, kostet oft mehrere tausend Euro. Häufig müssen auch mehrere Umbauten kombiniert werden: Zur Fassade kommt das neue Dach, zum Bad kommen möglicherweise neue Türen, die auch für Rollstuhlfahrer geeignet sind. Was viele nicht wissen: Eigentümer müssen die finanziellen Lasten nicht alleine schultern. Sie können auf öffentliche Fördertöpfe zurückgreifen.
Der größte staatliche Förderer bundesweit ist die KfW. Sie hat umfangreiche Finanzierungsangebote – nicht nur für Besitzer von Wohnungen und Häusern, sondern auch für Bauherren. Dabei handelt es sich sowohl um niedrig verzinste Kredite als auch um Investitionszuschüsse.
Ein Beispiel ist das Programm „Energieeffizient Sanieren“. Hier werden zum Beispiel die Dämmung von Fassaden, der Einbau neuer Fenster oder einer modernen Heizung gefördert. Eigentümer, die ihr Haus komplett sanieren, können hier mit bis zu 100.000 Euro Kredit pro Wohneinheit rechnen. „Bei Einzelmaßnahmen gibt es bis zu 50.000 Euro“, sagt Ulrich Hägele von der Klimaschutzagentur. „Eine Wohneinheit heißt eine abgeschlossene Wohnung. Ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, die einen separaten Zugang hat, gilt als zwei Wohneinheiten.“
Die KfW fördert auch Umbauten zum alters- beziehungsweise behindertengerechten Wohnen. „Das beinhaltet Wege zu Gebäuden, den Einbau von Treppenliften oder auch eine neue Dusche im Bad“, sagt Thomas Hentschel von der Verbraucherzentrale NRW. Wichtig zu wissen: „Auch junge Familien können altersgerecht umbauen“, ergänzt Markus Merzbach von der KfW. Es werde kein Mindestalter vorausgesetzt.
Im selben Programm sind auch Maßnahmen zum Einbruchschutz enthalten, etwa Haustüren, die schwerer aufzubrechen sind, oder Rollläden, die nicht hochgeschoben werden können. „Im Prinzip sind alle Maßnahmen förder- bar, die die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen empfehlen“, sagt Merzbach.
Wer diese Förderung nutzen will, muss aber die von der KfW definierten Standards einhalten. Außerdem muss ein von der KfW zugelassener Sachverständiger die Arbeiten begleiten. Die Liste der Experten findet sich unter energie-effizienz-experten.de. „Der Sachverständige kostet natürlich Geld“, sagt Hägele. Die Hälfte dieser Kosten könnten sich Immobilienbesitzer von der KfW bezuschussen lassen.
Wichtig ist: „Den KfW-Antrag muss man vor Beginn einer Maßnahme stellen“, sagt Hentschel. „Man kann also nicht erst eine neue Tür einbauen und dann nachfragen, ob das gefördert wird.“Merzbach rät Interessenten dazu, sich vor dem Gespräch mit ihrem Bankberater selbst über die Fördermöglichkeiten der KfW zu informieren, sei es über die Kundenhotline oder den Internetauftritt der KfW.
Zuschüsse für Pelletheizungen und Solaranlagen gewährt auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Hier gilt: „Die Anträge können erst nach Inbetriebnahme gestellt werden“, sagt
„Auch junge Familien können altersgerecht
umbauen“
Markus Merzbach
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Hägele. Privatkunden hätten dafür bis zu neun Monate Zeit, die Antragstellung müsse über den Heizungsbauer erfolgen.
Neben der Förderung durch KfW und Bafa bieten Bundesländer und teilweise auch Kommunen weitere Förderungen an. „Die beziehen sich im Allgemeinen aber auf den Erwerb von Immobilien“, sagt Hentschel. Die NRW-Landesbank fördere Familien mit Kindern und einem geringem Einkommen. „Es handelt sich um ein unverzinstes Darlehen.“Allerdings stehe pro Jahr nur eine begrenzte Fördersumme zur Verfügung. Sei die ausgeschöpft, müssten Antragsteller bis zum Folgejahr warten.