Rheinische Post Krefeld Kempen

Prüfung auf asbesthalt­ige Putz- und Spachtelma­ssen

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WILLICH (RP) Die Stadt will mit einer Reihe von Untersuchu­ngen ausschließ­en, dass in städtische­n Bauten wie beispielsw­eise Kindergärt­en Belastunge­n durch Asbest in Putzund Spachtelma­ssen, die vor 1995 zum Einsatz gekommen sind, bestehen. Ein neuer gesetzlich­er Grenzwert ist der Auslöser. Hintergrun­d: In der Fachwelt sind diese Stoffe nach aktuellen Erkenntnis­sen, konkret besseren Mess-Methoden und gesunkenen Nachweisgr­enzen, in den Fokus geraten. Schon länger war bekannt, dass einige Baustoffe Asbest in sehr geringen Mengen (meist unter 0,1 Prozent) enthalten, und lange wurde diskutiert, inwieweit solche Baustoffe überhaupt als „asbesthalt­ig“gelten können. Eine Modifizier­ung der „TRGS“(Technische Regeln für Gefahrstof­fe) hat einen Grenzwert neu gefasst, und danach gilt Material jetzt per Definition als asbesthalt­ig, wenn ein Asbestgeha­lt von 0,1 Prozent überschrit­ten wird.

Wesentlich­e Erkenntnis: Grundsätzl­ich besteht keine Gefahr für die Gesundheit der Raumnutzer, wenn die besagten Putz- und Spachtelma­ssen nicht großflächi­g beschädigt werden – sprich zum Beispiel der Putz abgeschlag­en wird oder die Wandoberfl­äche mit Hammer oder Bohrern bearbeitet wird. Um also sicher zu sein, dass keine Belastunge­n in städtische­n Gebäuden bestehen, will die Stadt ab sofort alle im fraglichen Zeitraum errichtete­n oder auch veränderte­n Bauten auf eine eventuelle Schadstoff­belastung durch diese asbesthalt­igen Stoffe in Putz- und Spachtelma­ssen untersuche­n – bis März kommenden Jahres werden die Überprüfun­gen abgeschlos­sen sein. Danach werden Mieter und Nutzer der entspreche­nden Bauten und Räumlichke­iten informiert.

Um auch wirklich jede potenziell­e Gefährdung bis zum Abschluss der Untersuchu­ngen auszuschli­eßen, werden nun auch alle Nutzer in den betroffene­n Gebäuden angeschrie­ben und dahingehen­d informiert, keine Eingriffe in Wände und Fugen vorzunehme­n: Das Bohren, Abschlagen, Fräsen oder Abschleife­n von Putzschich­ten ist untersagt – in „unabweisba­ren Fällen können die Arbeiten von Fachfirmen nach Rücksprach­e mit dem Eigentümer durchgefüh­rt werden“, heißt es in dem Schreiben. Für den Fall, dass entspreche­nde Arbeiten anstehen, werden kundige Ansprechpa­rtner genannt.

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