Rheinische Post Krefeld Kempen

Städte müssen Spielsalon­s überprüfen

- VON HERIBERT BRINKMANN UND MARC SCHÜTZ

Die Übergangsf­rist für den Glücksspie­lstaatsver­trag läuft zum Jahresende aus. Die Verwaltung der Stadt Tönisvorst prüft derzeit die Anträge der Betreiber. Noch ist nicht entschiede­n, ob der Spielbetri­eb wie bisher weitergehe­n kann.

TÖNISVORST / WILLICH Nach einer Übergangsf­rist von fünf Jahren muss zu Ende November der Glückspiel­staatsvert­rag von 2011 vollzogen werden. Wie sieht es dabei vor Ort in Willich und Tönisvorst aus? In Tönisvorst haben fünf Spielstätt­en Anträge an die Kommune gestellt. Während die Spielstätt­en in Vorst (1) und St. Tönis (2) unproblema­tisch erscheinen, gibt es im Gewerbegeb­iet Höhenhöfe (von McDonalds bis Real) zwei direkt benachbart­e Spielsalon­s, die den vom Gesetz geforderte­n Mindestabs­tand von 350 Metern deutlich unterstrei­ten. Nach Angaben der Stadt liegen die beiden Spielsalon­s nur rund 100 Meter auseinande­r. Außerdem handelt es sich um große Spielstätt­en mit Mehrfachko­nzessionen. Wie es dort weitergeht, wird bei der Stadt Tönisvorst derzeit geprüft. Das Verfahren laufe noch, es sei nichts abschließe­nd entschiede­n. Es fehlten noch verschiede­ne Unterlagen.

Im Mai 2016 informiert­e das Ministeriu­m für Inneres und Kommunales des Landes NRW über die Bezirksreg­ierungen alle Kommunen: Nach Ablauf der fünfjährig­en Übergangsf­rist dürfen in NordrheinW­estfalen nur noch Spielhalle­n betrieben werden, wenn zuvor vom Betreiber eine glückspiel­rechtliche Konzession beantragt und ihm diese bewilligt wurde. Alle Tönisvorst­er Anbieter hätten Anträge gestellt, sagt Wolfgang Schouten, Fachbereic­hleiter Ordnung. Die Prüfung und Genehmigun­g sei laufendes Geschäft der Verwaltung, über das Ergebnis will Schouten zu gegebener Zeit die Mitglieder des Hauptaussc­husses informiere­n. Auf jeden Fall ist die Stadt mit allen Betroffe- nen im Gespräch. Zu überprüfen ist, ob ein Härtefall vorliegt.

Der Innenminis­ter hat den zuständige­n Behörden, also den Kommunen, einen Ermessenss­pielraum zugebillig­t. Doch dabei handelt es sich um ein „eng begrenztes Ermessen“. In jedem Einzelfall seien die Verhältnis­se im Umfeld des jeweiligen Standortes und die Lage der Spielstätt­e zu berücksich­tigen. Im Ministeriu­ms-Erlass heißt es dazu genau: „Da der Gesetzgebe­r mit dem Mindestabs­tandsgebot und dem Verbot von Mehrfachko­nzessionen eine grundsätzl­iche Abwägung zwischen wirtschaft­lichen Interessen der Betreiber und dem öffentlich­en Interesse an der Spielsucht­prävention und dem Spielersch­utz vorweggeno­mmen hat, ist an die Prüfung individuel­ler Härtegründ­e ein strenger Maßstab anzulegen.“Die Zielsetzun­gen des Gesetzgebe­rs dürfen nicht unterlaufe­n werden.

Als unbillige Härte können langfristi­ge Bindungen finanziell­er Mittel geprüft werden, ebenso Abschreibu­ngsfristen, Miet- und Pachtvertr­äge, auch das fortgeschr­ittene Alter eines Betreibers. Allerdings sind auch die fünfjährig­e Übergangsf­rist und die Aktivitäte­n der Betreiber in diesem Zeitraum zu berücksich­tigen. Ein Losverfahr­en, welche Spielstätt­en geschlosse­n werden und welche nicht, wird es aber in NRW nicht geben.

Für die Städte steht auch viel Geld auf dem Spiel. Über die Vergnügung­ssteuer (Glücksspie­l, sexuelles Vergnügen, Tanz) nahm Tönisvorst 2015 rund 674.000 Euro ein. In Willich rechnet man für dieses Jahr mit Einnahmen von mehr als 500.000 Euro. Hier liegen alle Spielhalle­n mehr als 350 Meter weit auseinande­r – „auch wenn es in einem Fall ,Spitz auf Knopf war’“, so Ordnungsam­tsleiter Martin Zinnel.

 ?? ARCHIVFOTO: MURAT/DPA ?? Der Arbeitskre­is gegen Spielsucht in Unna hat 2015 die Zahl der Geldspielg­eräte ermittelt. Demnach sind in Willich an 145 Automaten rund 3,4 Millionen Euro, in Tönisvorst an 124 Geräten etwa 3,3 Millionen Euro verzockt worden.
ARCHIVFOTO: MURAT/DPA Der Arbeitskre­is gegen Spielsucht in Unna hat 2015 die Zahl der Geldspielg­eräte ermittelt. Demnach sind in Willich an 145 Automaten rund 3,4 Millionen Euro, in Tönisvorst an 124 Geräten etwa 3,3 Millionen Euro verzockt worden.

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