Rheinische Post Krefeld Kempen
Kalenderblatt 11. August 1922
Als Heinrich Hoffmann von Fallersleben (Bild) das „Lied der Deutschen“im Jahr 1841 verfasste, zeugte der Text von seiner Sehnsucht nach einem Ende der Vielstaaterei, nach einem vereinigten Nationalstaat. Für andere europäische Staaten waren die Anfangszeilen der ersten Strophe, die mit den Worten „Deutschland, Deutschland über alles“beginnt, ein Affront. Obwohl das Lied in Deutschland über die Jahre immer bekannter und beliebter wurde, war es noch ein langer Weg hin zur Nationalhymne. Erst 81 Jahre, nachdem Fallersleben den Text auf der Insel Helgoland niedergeschrieben hatte, erklärte Friedrich Ebert, Reichspräsident der Weimarer Republik, das „Lied der Deutschen“zur Nationalhymne. Das war am 11. August 1922. Das Lied, vor allem der Text der ersten Strophe, blieb kritisch. Die Nationalsozialisten instrumentalisierten es für ihre Zwecke. Von der vermeintlichen Vormachtstellung des deutschen Volkes sangen sie gerne, das Thema „Einigkeit und Recht und Freiheit“ließen sie lieber weg. Nach der ersten Strophe des Deutschlandlieds wurde auf NaziVeranstaltungen stets direkt das noch eindeutiger nationalistische Horst-Wessel-Lied angestimmt. Nach 1945 ließen die alliierten Siegermächte das Lied zunächst verbieten. Bundeskanzler Konrad Adenauer setzte sich dann 1952 mit seinem Wunsch durch: Als Nationalhymne gilt seitdem die dritte Strophe des Deutschlandlieds.