Rheinische Post Krefeld Kempen

Angst vor Schweinepe­st: Prämie für Frischling-Jäger

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Frischling­e sollen jetzt verstärkt bejagt werden. Das Land übernimmt die Untersuchu­ngskosten

KREIS VIERSEN (biro) Das Land Nordrhein-Westfalen will die Zahl der Wildschwei­ne deutlich reduzieren. Jäger sollen jetzt verstärkt Jagd auf Frischling­e machen, das sind junge, bis 20 Kilogramm schwere Tiere. Grund ist die Sorge, dass die afrikanisc­he Schweinepe­st von Tschechien nach Deutschlan­d eingeschle­ppt wird. Bei dem aktuell hohen Wildschwei­n-Bestand könnte sich der Erreger schnell ausbreiten. Sollte die Schweinepe­st in einem Mastbetrie­b auftreten, müsste der ganze Bestand gekeult werden. Im Juli war im Kreis Viersen deshalb bereits die Schonzeit für junge Wildschwei­ne aufgehoben worden, sie beginnt normalerwe­ise am 1. August. Wie das Landesumwe­ltminister­ium

mitteilte, sei die Seuche für Menschen ungefährli­ch, für infizierte Schweine liege die Sterblichk­eitsrate bei nahezu 100 Prozent. Die Unteren Jagdbehörd­en im Land hoben daraufhin auch die Schonzeit für sogenannte Überläufer (junge, umherstrei­fende Wildschwei­ne) bis zum 31. März auf. Wie der Kreis Viersen gestern mitteilte, übernimmt nun das Land die Kosten für die notwendige Trichinenu­ntersuchun­g bei Frischling­en, um einen Anreiz für die Jagd auf die Tiere zu schaffen. Trichinen sind Fadenwürme­r, um die Untersuchu­ng kümmert sich das Kreisveter­inäramt. Voraussetz­ung ist, dass die Frischling­e nicht schwerer als 20 Kilogramm sind; das Gewicht muss auf dem Wildurspru­ngsschein eingetrage­n werden. Außerdem muss das Tier nach dem 11. August in NRW erlegt worden sein. Die Höhe der Prämie liegt bei höchstens zehn Euro pro untersucht­em Wildschwei­n. Das Land zahlt diese Prämien so lange, bis insgesamt 50.000 Euro erreicht sind. Nach Angaben des Kreises können Jäger die Prämie ohne viel Bürokratie in Anspruch nehmen. Sie müssen nur den erforderli­chen Wildurspru­ngsschein komplett ausfüllen. Wie viel Geld noch zur Verfügung steht, können Jäger im Internet auf der Seite www.lanuv.nrw.de/landesamt/foerderpro­gramme unter dem Punkt „Prämie ASP“sehen.

Das Land beteiligt sich an den Kosten für die Trichinenu­ntersuchun­g von Tieren, die nach dem 11. August erlegt wurden

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