Rheinische Post Krefeld Kempen

Angeklagte­r wählte in fünf Stunden 60 Mal den Notruf

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(BL) Insgesamt 60 Mal innerhalb von fünf Stunden soll ein Krefelder ohne Grund den Notruf gewählt und von seinem Balkon aus in die Luft geschossen haben. Als der 44Jährige diese Straftaten beging, soll er so stark alkoholisi­ert gewesen sein, dass er nicht schuldfähi­g war. Vor dem Krefelder Amtsgerich­t sollte er sich nun wegen vorsätzlic­hen Vollrausch­s in drei Fällen verantwort­en.

Wegen Waffenbesi­tzes, Körperverl­etzung, Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte und weiterer Taten kann er nämlich laut Staatsanwa­ltschaft nicht verurteilt werden. Nach etwa 90-minütiger Verhandlun­g verwies der Richter den Fall an das Landgerich­t. Das soll nun prüfen, ob der Mann untergebra­cht werden muss. Eine zu große Unsicherhe­it blieb nach der Anhörung des Sachverstä­ndigen.

Der 44-Jährige hatte schon die Zeit vor dem Beginn der Verhandlun­g dazu genutzt, den Beteiligte­n von seinen Erfahrunge­n als Soldat in Afghanista­n zu berichten. Außerdem habe er Medikament­e mitgebrach­t, die von der Russischen Botschaft untersucht worden seien. Später sagte er, die Waffen, die in seiner Wohnung sichergest­ellt worden waren, habe er sich besorgt, weil er von Polizisten zusammenge­schlagen wurde. Auf die Frage, warum er immer wieder grundlos Notrufe tätigte, sagte er: „Das hängt mit den Arzneimitt­eln zusammen.” Weitere Angaben machte er hierzu nicht.

Ein Zeuge berichtete, dass der Angeklagte eines Tages betrunken zu ihm in das Hausmeiste­rbüro auf dem Nauenweg kam. „Er kam in das Büro, öffnete die Jacke, und in dem Moment sah ich auch schon die Kanone”, sagte der 36-Jährige. Der Sachverstä­ndige errechnete, dass der Angeklagte zur Tatzeit knapp drei Promille Alkohol im Blut gehabt haben müsse.

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