Rheinische Post Krefeld Kempen
Bordell: Korruption nicht ausgeschlossen
Oberbürgermeister Frank Meyer hat 35 Jahre alte Verwaltungsvorgänge in Zusammenhang mit dem Bordell an der Mevissenstraße prüfen lassen. Das Ergebnis liegt auf dem Tisch, bleibt aber der Öffentlichkeit vorenthalten – weil brisant. Der Chef der Stadtverwaltung reichte den Prüfbericht gleich an die Staatsanwaltschaft weiter. Meyer hatte offenbar einen Anfangsverdacht: Korruption.
Die beiden Ratsfrauen Heidi Matthias und Barbara Behr (Die Grünen) hatten es geahnt: Die Krefelder Stadtverwaltung habe offenbar seit den 1980er Jahren beim Genehmigungsvorhaben „Eros-Center Mevissenstraße“beide Augen zugedrückt. Auf ihre Anfragen im Verwaltungsausschuss vor rund acht Monaten reagierten Vertreter der Stadt äußerst gereizt. Besser nicht dran rühren, lautete die Devise. Unter anderem die Einstufung des Bordells als Wohnheim sei damals wie alles andere unter Beteiligung der Politik erfolgt. „Das Thema ErosCenter sollte offensichtlich totgeschwiegen werden“, orakelte Heidi Matthias.
Das Ergebnis einer internen Untersuchung der Vorgänge durch das von Oberbürgermeister Frank Meyer (SPD) beauftragte Rechnungsprüfungsamt ist brisant. Meyer leitete den Prüfbericht an die Krefelder Staatsanwaltschaft weiter. Deren Sprecher Axel Stahl erklärte auf Anfrage unserer Redaktion: „Wir prüfen den Sachverhalt auf noch verfolgbare Straftaten, das heißt auch unter dem Blickwinkel eventueller Korruption.“
Und schon rattert das Kopfkino: Haben sich kommunale Entscheidungsträger mit amourösen Dienstleistungen im Eros-Center verwöhnen lassen? Haben sie Geld oder andere Wertgegenstände angenommen? Paragraf 331 Strafgesetzbuch beschreibt die Vorteilsnahme im Amt. „Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es im Absatz 1.
Paragraf 334 beinhaltet die Bestechlichkeit. „Wer einem Amtsträger, einem Europäischen Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft“, heißt es im Absatz 1 Satz 1.
Das Problem für die Staatsanwaltschaft Krefeld besteht darin, dass die Vorgänge bis zu 35 Jahre zurückreichen, etwaige strafbewehrte Taten wahrscheinlich bereits verjährt sein könnten. Die Frist beträgt wohl fünf Jahre. Auch dienst- und disziplinarrechtlich, sollten mögliche Beschuldigte sich noch im Dienst befinden, wäre kaum noch etwas zu ahnden.
Was das alles für den Betrieb des Eros-Centers in der Zukunft zu bedeuten hat, ist derzeit völlig unklar. Offenbar habe die Politik jahrelang die Auffassung vertreten, an der baurechtlichen Bewertung des Betriebs nicht rühren zu wollen. Sollte dazu aktuell eine andere Auffassung herrschen, so stünde der Politik dazu der Weg frei, sagte Lieser. Allerdings sollten sich die Ratsvertreter dann auch nicht wundern, wenn der Eigentümer oder Betreiber mit „Bestandsschutz“argumentiere, erklärte Georg Lieser, Leiter des Fach- bereichs Ordnung in der Krefelder Stadtverwaltung, im Februar in öffentlicher Sitzung. Er sei als Verwaltung nicht bereit eine wie auch immer geartete Schuld in dieser Sache zu übernehmen, sagte er vor acht Monaten.
„Nach unserer Kenntnis zahlt der Betrieb zwar Gewerbesteuer, aber keine Vergnügungssteuer“, sagte Heidi Matthias. Das sei verwunderlich, wenn man bedenke, dass Tanzschuppen und Gaststätten mit Spielautomaten, Kino- und Diskothekenbetreiber zur Zahlung von Vergnügungssteuern veranlagt würden.
Über die noch benötigte Zeit, bis die staatsanwaltliche Untersuchung Klarheit bringt, kann Sprecher Axel Stahl derzeit keine Angaben machen.