Rheinische Post Krefeld Kempen
Gutachter genießen hohe Glaubwürdigkeit
Die unsachgemäße Installation von Kaminen und Kachelöfen kann zu Problemen führen. Gutachter und Sachverständige bewerten solche Fälle und sorgen mit den Parteien für eine außergerichtliche Lösung.
Streitigkeiten und Konflikte sind überflüssig, machen Arbeit und kosten Zeit, Geld und Nerven. Aber dennoch können sie regelmäßig auftreten, auch im handwerklichen Bereich. Zum Beispiel bei Einbau, Wartung und Pflege von Kaminund Kachelöfen.
„Wenn Kamine und Öfen nicht fachgerecht montiert werden, kann das erhebliche Probleme mit sich bringen. Entsteht beispielsweise ein Brandschaden durch eine unsachgemäß installierte Anlage, kann es sein, dass der Schaden gegebenenfalls nicht von der Versicherung übernommen wird und der Kunde auf den Kosten sitzen bleibt“, warnt Ofen- und LuftheizungsbauerMeister Marcus Breuer aus Viersen. Er ist von der Handwerkskammer Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Ofen- und LuftheizungsbauerHandwerk und Obmann des Güteausschusses der RAL-Gütegemeinschaft Kachelofen.
Er sehe in der Praxis immer wieder, dass Objekte gebaut und installiert würden, ohne dass die fachliche Qualifikation dafür vorhanden sei. Das erhöhe die Risiken von späteren Schäden erheblich, denn technische Mängel an der Anlage könnten zu erheblichen Konsequenzen führen. „Auch ein Hausbrand ist im schlimmsten Falle möglich, wenn unsachgemäß gearbeitet wurde. Daher sollte man immer auf die notwendige Qualifikation im Kamin- und Ofenbau setzen“, betont Breuer.
Der Viersener ist einer von lediglich zwei Sachverständigen im Handwerkskammerbezirk Düsseldorf und erstellt Privat- und Gerichtsgutachten bei allen Streitigkeiten rund um Kamine und Kachelöfen. Er wird immer dann beauftragt, wenn sich die Parteien nach einem Schaden nicht einigen können, prüft die Anlage und die sachgemäße Installation und bewertet etwaige technische Mängel. Auf diese Weise entsteht in Form eines Gutachtens ein detaillierter Bericht über die Arbeit des ausführenden Unternehmens.
„Das ist die Basis für die weitere Schadensabwicklung und die Einigung zwischen den Parteien. Als Sachverständiger können wir außergerichtlich schnell und verbindlich über die Sachlage entscheiden. Das liegt daran, dass unsere Gut- achten eine hohe Glaubwürdigkeit genießen, da wir keine Parteienvertreter sind, sondern objektiv ausschließlich der Sache verpflichtet“, sagt Breuer. Er betont, dass ein Gutachter und Sachverständiger von einer der Parteien, aber auch von beiden gemeinsam beauftragt werden könne.
Ein weiterer Rat des Experten: „Einen qualifizierten Gutachter oder Sachverständigen einzuschalten, kann die Eskalation und einen möglicherweise kostspieligen Gerichtsprozess vermeiden. Daher sollten Streitigkeiten nicht zu lange im Raum stehen bleiben.“