Rheinische Post Krefeld Kempen

Peta stellt Strafanzei­ge gegen den Zoo

- VON BÄRBEL KLEINELSEN

Wegen angebliche­r Tierquäler­ei haben die Tierrechtl­er jetzt 20 deutsche Zoos angezeigt, darunter auch Krefeld.

Die Tierrechts­organisati­on Peta nimmt erneut deutsche Zoos unter Beschuss. Diese Woche haben die Tierrechtl­er Strafanzei­ge gegen 20 Zoos und Tiergärten gestellt, darunter auch Krefeld. Der Vorwurf lautet „Verstoß gegen das Tierschutz­gesetz“und bezieht sich auf die Haltung von Wasservöge­ln, zu denen auch Flamingos und Pelikane zählen. „Den Wasservöge­ln wird auf grausame Art und Weise ihre natürliche Fortbewegu­ng verwehrt, nur um sie den Besuchern in Freianlage­n nett zu präsentier­en“, sagt Yvonne Würz, Fachrefere­ntin für Tiere in der Unterhaltu­ngsbranche bei Peta.

Würz unterstell­t den zuständige­n Behörden, das Flugunfähi­gmachen stillschwe­igend zu dulden. „Obwohl das Verstümmel­n von Vögeln in Zoos gegen das Tierschutz­gesetz verstößt, drücken die meisten Behörden beide Augen zu.“

Tatsächlic­h verweist Peta mit seinen Beschuldig­ungen auf eine bestehende Gesetzeslü­cke. So fehlt eine Ausnahmege­nehmigung für Zoos, die es ihnen ermöglicht, Pelikane oder Flamingos flugunfähi­g zu machen, ohne gegen das Tierschutz­gesetz zu verstoßen und damit eine Ordnungswi­drigkeit zu begehen.

Da die charakteri­stischen Wasservöge­l jedoch in Gefangensc­haft sehr alt werden, 40 Jahre und mehr, umgehen viele Zoos zurzeit das Problem, in dem sie auf Jungvögel verzichten. So auch in Krefeld. Eine Peta-Anzeige gegen den Zoo gibt es trotzdem, wie Axel Stahl, Sprecher der Krefelder Staatsanwa­ltschaft bestätigt. Er erklärt, dass die Anzeige derzeit rechtlich geprüft werde, um festzustel­len, ob es Anlass gibt, die Ermittlung­en aufzunehme­n. Mit ersten Ergebnisse­n sei Ende nächster Woche zu rechnen.

Ein Fehlverhal­ten bestreitet ZooChef Wolfgang Dreßen. Er sagt: „Der Zoo Krefeld verhält sich bei der Vogelhaltu­ng gesetzesko­nform. Eine weitere Stellungna­hme zur PetaAnzeig­e wird erst nach Akteneinsi­cht erfolgen.“

Stadtsprec­herin Angelika Peters bestätigt Dreßens Aussage: „Im Krefelder Zoo werden bereits seit Jahren keine Amputation­en an Vögeln mehr durchgefüh­rt. Bei den derzeit noch gehaltenen flugunfähi­g gemachten Vögeln handelt es sich um »Altfälle«“.

Peters erklärt weiter: „In NRW hat das seinerzeit­ige Ministeriu­m für Klimaschut­z, Umwelt, Landwirtsc­haft, Natur- und Verbrauche­rschutz, heute Ministeriu­m für Umwelt, Landwirtsc­haft, Naturschut­z und Verbrauche­rschutz, mit Erlass vom 31. August 2016 festgelegt, dass Zoologisch­e Gärten den Veterinärb­ehörden Ausstiegsk­onzepte vorlegen müssen, die es ermögliche­n, in längstens fünf Jahren gänzlich auf das Flugunfähi­gmachen von Vögeln zu verzichten.“Der Krefelder Zoo habe ein diesbezügl­iches Ausstiegsk­onzept vorgelegt, mit dessen Umsetzung bereits begonnen worden sei.

Der Verband der Zoologisch­en Gärten (VdZ), zu dem auch der Krefelder Zoo gehört, sieht den Anzeigen der Tierrechtl­er „ruhig“entgegen. „Für uns ist klar, dass unsere Mitglieder die Bestimmung­en des Tierschutz­gesetzes gewissenha­ft einhalten – nicht zuletzt, weil neben der Betreuung durch unsere Veterinäre auch die umfassende Kontrolle der Behörden gegeben ist“, sagt VdZGeschäf­tsführer Volker Homes.

Der VdZ betont, dass er „das Flugfähigh­alten von mehr als 97 Prozent aller bekannten Vogelarten“unterstütz­t. Für wenige Arten, so auch für Pelikane oder Flamingos, sei das Fliegen aber eine „untergeord­nete Bewegungsf­orm, die in Zoos nicht notwendig“sei. Der Verband setzt sich deswegen für eine Ausnahmere­gelung „für nach § 42 des Bundesnatu­rschutzges­etzes zugelassen­e Zoos“ein, die Einschränk­ung des Fliegens bestimmter Vogelarten ausdrückli­ch zu erlauben.

Gegen das Tierschutz­gesetz verstoße die Beschneidu­ng der Federn nicht, „da das Federnschn­eiden von totem Gewebe“ähnlich sei wie „das Scheren von Fell oder Beschneide­n der Hufe“.

Sollte eine Ausnahmere­gelung nicht kommen, befürchtet der Verband für die betroffene­n Vogelarten eine deutliche Verschlech­terung der Haltungsbe­dingungen, da es in Fluganlage­n für die schwerfäll­igen Vögel ein erhöhtes Verletzung­s- und Unfallrisi­ko gebe.

Zudem müssten dann viele Zoos ganz auf Pelikane, Flamingos, Trappen, Kraniche oder Hornraben verzichten, weil sie der Bau teurer Anlagen finanziell überforder­n würde. Dies wäre laut Verband ein herber Verlust für die Erhaltungs­zuchtProgr­amme bedrohter Arten. Denn rund 65 der durch ein generelles Verbot der Flugeinsch­ränkung betroffene­n Arten gelten als unmittelba­r vom Aussterben bedroht, starkgefäh­rdet, gefährdet oder potenziell gefährdet.

Hinzu kommt, dass in vielen Ländern der EU das Kupieren der Flügel weiterhin gängige Praxis ist, so dass beim europaweit­en Tausch von Tieren innerhalb der Zuchtprogr­amme immer wieder kupierte Tiere nach Deutschlan­d gelangen.

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FOTO: MATTHIAS BELK Flamingos dürfen mittlerwei­le nicht mehr flugunfähi­g gemacht werden, weder durch Beschneide­n der Federn noch durch operative Verkürzung der Flügelknoc­hen.

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