Rheinische Post Krefeld Kempen

IHK kritisiert finanziell­e Pläne Grefraths

- VON HEINER DECKERS

Eine Erhebung der Grundsteue­r B würde die Standortqu­alität senken, heißt es in einem Schreiben.

GREFRATH Als Grefraths Kämmerer Wolfgang Rive in der jüngsten Sitzung des Gemeindera­ts den Haushalt einbrachte, sprach er von einem Fehlbedarf von 1,44 Millionen Euro. Als Gegenmaßna­hme schlug er den Politikern vor, die Grundsteue­r B um 45 Prozentpun­kte auf 490 zu empfehlen. Diese Erhöhung sei durchaue vertretbar, sagte er.

Da ist die IHK vollkommen anderer Ansicht. Sie hat an die Grefrather Verwaltung appelliert, diese Pläne wieder in der Schublade verschwind­en zu lassen. Hauptgesch­äftsführer Jürgen Steinmetz schrieb jetzt an Bürgermeis­ter Manfred Lommetz: „Das würde letztendli­ch die Standortqu­alität schwächen und der Gemeinde schaden.“

In ihrer Stellungna­hme verweist die Kammer auf die im vergangene­n Jahr veröffentl­iche Studie „Finanzpoli­tische Profile der Städte und Gemeinden im Bezirk der IHK Mittlerer Niederrhei­n“. Danach ist die niedrige und zuletzt abnehmende Steuerkraf­t Grefraths für die prekäre Finanzlage der Gemeinde verantwort­lich. „Das gilt grundsätzl­ich auch heute noch“, sagt Steinmetz. Die Steuerkraf­t in Grefrath sei – bezogen auf die Einwohnerz­ahl – im Vergleich zu allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen nur unterdurch­schnittlic­h. Das liege besonders an der niedrigen Gewerbeste­uereinnahm­ekraft in der Niersgemei­nde. Seit 2008 sei Grefrath bei diesem Indikator selbst in steuerstar­ken Jahren immer unter dem NRW-Schnitt geblieben.

„Die Gemeinde plant nun, ihre Situation durch eine Erhöhung der Grundsteue­r zu verbessern“, sagt Steinmetz weiter, „die IHK kann vor diesem Schritt nur warnen.“Die Grundsteue­r B sei ein wichtiger Standortfa­ktor für Unternehme­n und damit auch von großer Bedeutung für Neuansiedl­ungen. Ein niedriger Hebesatz signalisie­re Wirtschaft­freundlich­keit und trage dazu bei, neue Unternehme­n anzulocken. „Die niedriger Gewerbeste­uerkraft zeige, dass die Gemeinde genau darauf angewiesen sei: „Dafür sind günstige Standortbe­dingungen notwendig, besonders niedrige Steuersätz­e und verfügbare Gewerbeflä­chen“, betont Steinmetz.

Ein Grundsteue­rhebesatz von 490 Punkten würde nach Ansicht der IHK Betriebe abschrecke­n, die an einer Ansiedlung in Grefrath interessie­rt sind. Von allen 17 Kommunen im Regierungs­bezirk Düsseldorf mit weniger als 20.000 Einwohnern hätten nur zwei einen noch höheren Grundsteue­rhebesatz. Steinmetz hofft, dass die Argumente der IHK bei den Haushaltsb­eratungen Berücksich­tigung finden.

Der IHK-Hauptgesch­äftsführer sieht allerdings nicht nur die Kommunen in der Pflicht: „Kleine kreisangeh­örige Kommunen werden durch die derzeitige Finanzarch­itektur der Bundesrepu­blik benachteil­igt.“Das Konnexität­sprinzip habe in der Vergangenh­eit häufig keine Anwendung gefunden. Demnach sollten Bund und Länder, Leistungen, die sie den Kommunen übertragen, auch finanziere­n.

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