Rheinische Post Krefeld Kempen

Verluste durch Untätigkei­t: Stadt will Mängel beheben

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Oberbürger­meister Frank Meyer hat Schritte zur Beseitigun­g von Mängeln in der Jugendhilf­e eingeleite­t.

(sti) Fehlerhaft­e Strukturen und Untätigkei­t der Mitarbeite­r in der Jugendhilf­e haben zu finanziell­en Schäden für die Stadt geführt: 400.000 Euro sind vom Rechnungsp­rüfungsamt in ihrem Bericht 08/ 2017 aktenkundi­g gemacht (wir berichtete­n exklusiv). Die Mängel reichen mehr als zehn Jahre zurück und blieben dennoch bis zum aktuellen Bericht aus diesem Jahr weitgehend bestehen.

Oberbürger­meister Frank Meyer habe bereits entspreche­nde Anweisunge­n zur Beseitigun­g der Mängel erteilt, erklärte Stadtsprec­her Timo Bauermeist­er. In einer schriftlic­hen Stellungna­hme heißt es:

• Die Arbeitsanw­eisung für die Wirtschaft­liche Jugendhilf­e wurde grundlegen­d überarbeit­et und die Anregungen aus den RPA-Berichten berücksich­tigt (Wiedervorl­agen, 4-Augen-Prinzip, strukturie­rte Verfolgung von Ansprüchen etc.).

• Durch die Fachbereic­hsleitung wurde im Oktober 2017 für Mitarbeite­nde aller Abteilunge­n des Fachbereic­hs Jugendhilf­e und Beschäftig­ungsförder­ung eine Fortbildun­g zum Thema „Finanzieru­ng in der Kinder- und Jugendhilf­e“abgehalten, an der auch Mitarbeite­r der Wirtschaft­lichen Jugendhilf­e teilnahmen.

• Derzeit erarbeitet der Fachbereic­h Jugendhilf­e und Beschäftig­ungsförder­ung eine umfassende Arbeitsanw­eisung zum Thema „Einnahmen und Erstattung­en des öffentlich­en Trägers der Jugendhilf­e“ zur Verbesseru­ng des Einnahmema­nagements und -controllin­gs.

• Die Arbeitspro­zesse der Wirtschaft­lichen Jugendhilf­e werden derzeit verwaltung­sintern untersucht und sollen verbessert werden. Im Anschluss daran erfolgt eine qualifizie­rte Personalbe­messung für die Wirtschaft­liche Jugendhilf­e, die die oben beschriebe­nen immer komplexer werdenden Arbeitsabl­äufe angemessen berücksich­tigt.

• Zwei Stellen wurden u.a. für die bessere Umsetzung der Abläufe in der Sachbearbe­itung (4-AugenPrinz­ip) dauerhaft eingericht­et. • Die Wirtschaft­liche Jugendhilf­e soll umgehend wieder an einem Standort zentralisi­ert werden. Dieser Punkt ist wesentlich­e Voraussetz­ung für die Sicherstel­lung einer einheitlic­hen Sachbearbe­itung, einer qualifizie­rten Einarbeitu­ng, die Umsetzung der Fachaufsic­ht durch die Sachgebiet­sleitung und die Sicherstel­lung einer Vertretung bei Fehlzeiten und Vakanzen.

• Die Anregung des Rechnungsp­rüfungsamt­es auf Einrichtun­g einer Innenrevis­ion beim Fachbereic­h Jugendhilf­e und Beschäftig­ungsförder­ung wurde umgehend berücksich­tigt. So sind nach entspreche­nder Beschlussf­assung im Verwaltung­svorstand zwei Stellen für die Innenrevis­ion im entspreche­nden Fachbereic­h im Entwurf des Stellenpla­nes für 2018 bereits berücksich­tigt. Diese sollen unmittelba­r bei der Fachbereic­hsleitung angesiedel­t sein.

Die Mängel reichen mehr als zehn Jahre

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