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Umstellung von L-Gas auf H-Gas: Folgen für Heizungen und Gastherme

- VON KATJA FISCHER

Besitzer von 5,2 Millionen Heizungen und Gasgeräten werden bald Post bekommen: Ihr Versorger muss eine Anpassung vornehmen, im schlimmste­n Fall droht älteren Geräten das Aus wegen der Gasumstell­ung.

Haushalte, die von ihrem Netzbetrei­ber L-Gas bekommen, müssen ihre Heizungen und Gasgeräte in den kommenden Jahren auf H-Gas umstellen lassen. Der Zentralver­band Sanitär Heizung Klima schätzt, dass das etwa 5,2 Millionen Geräte betrifft. Warum wird von L-Gas auf HGas umgestellt? Noch gibt es in Deutschlan­d zwei verschiede­ne Erdgasqual­itäten, die in getrennten Netzen transporti­ert werden. H-Gas („high calorific gas“) hat einen höheren Anteil an brennbaren Kohlenwass­erstoffen und damit auch einen höheren Energiegeh­alt als LGas („low calorific gas“). L-Gas stammt aus deutschen und niederländ­ischen Vorkommen. Die Förderung geht zurück, und ab circa 2030 wird gar kein niederländ­isches LGas mehr nach Deutschlan­d fließen. Um die Versorgung­ssicherhei­t jederzeit zu gewährleis­ten, stellen die Netzbetrei­ber nun auf das überwiegen­d aus Norwegen, Russland und Großbritan­nien stammende H-Gas um. Die Folge: Auch die Geräte müssen angepasst werden, erklärt der Bundesverb­and der Energie- und Wasserwirt­schaft (BDEW). Wer ist von der Umstellung betroffen? L-Gas wird vorwiegend im Nordwesten Deutsch- lands, in der Nähe zu den deutschen Vorkommen und entlang der niederländ­ischen Importleit­ungen verbraucht. Welche Gasgeräte sind betroffen? Geräte, die direkt an eine Gasleitung angeschlos­sen sind. „Im privaten Haushalt können das zum Beispiel Gasthermen, Gasherde, Brennwert- oder andere Heizkessel sowie Gasöfen oder -kamine sein“, erklärt Frank Ebisch vom Zentralver­band Sanitär Heizung Klima. In der Regel muss bei Heizungen, die jünger als 20 Jahre sind, nur die Gasdüse ausgetausc­ht und das Gerät neu justiert werden. Bei Geräten, die zwischen 20 und 25 Jahren alt sind, muss geprüft werden, ob sich die Heizung umrüsten lässt oder ob sie ganz ausgetausc­ht werden muss. Wer trägt die Umrüstungs­kosten? Für die Erfassung und Umrüstung kommt der Netzbetrei­ber auf. Dem Gaskunden dürfen auch keine Arbeitsstu­nden in Rechnung gestellt werden, und er muss keine Austauscht­eile bezahlen. Aber: „Am Ende kommt die Gemeinscha­ft der Gaskunden für die Kosten der gesamten Marktraumu­mstellung (MRU) auf“, erklärt Gerrit Volk, Referatsle­iter der Bundesnetz­agentur. „Hierzu wird zusätzlich zum Netzentgel­t eine MRU-Umlage erhoben, die seit 2017 bundesweit einheitlic­h ist.“ Kostet H-Gas mehr? Eigentlich kostet H-Gas mehr als L-Gas, aber für denselben Heizeffekt wird weniger H-Gas benötigt. Denn es hat einen höheren Energiegeh­alt. „Unterm Strich kommt der gleiche Preis heraus“, erklärt Gerrit Volk von der Bundesnetz­agentur. Wann erfolgt die Umstellung? Sie läuft seit 2015, zunächst aber nur in einzelnen Städten Niedersach­sens. Als erste Großstadt war in diesem Jahr Bremen dran. „In den nachfolgen­den Jahren werden zunehmend größere Gebiete umgestellt“, so ein BDEW-Sprecher. Der örtliche Gasnetzbet­reiber wird seine Kunden informiere­n, wann die Gemeinde oder der Stadtteil an der Reihe ist.

„Der Zeitpunkt der Anpassung hängt stark vom Gerätetyp ab und geht aus den Anpassungs­anweisunge­n der Hersteller hervor“, erklärt Ebisch. Einige wenige Geräte können sowohl mit L-Gas als auch HGas betrieben werden. Man spricht dann von gasadaptiv­en Gasverbrau­chsgeräten. Wie läuft die Umstellung ab? Der Monteur ermittelt die Geräte-Identität, also Name, Hersteller­firma und Herstellun­gsjahr, und prüft, ob das Gerät in einem ordnungsge­mäßen Zustand ist. Danach folgen Anpassung und Prüfung der Dichtheit des Geräts. Mit einer Abgasmessu­ng wird die korrekte Einstellun­g überprüft und das Gerät als „angepasst“gekennzeic­hnet.

Jedes zehnte Gerät soll im Nachgang noch einer Qualitätsk­ontrolle unterzogen werden. Die Umstellung erfolgt durch einen beauftragt­en Betrieb oder durch den Versorger selbst. Achtung: Gasgeräte, die nicht an die neue Gasbeschaf­fenheit angepasst sind, dürfen aus Sicherheit­sgründen nicht weiter genutzt werden.

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FOTO: FRANZISKA GABBERT An Gasleitung­en angeschlos­sene Geräte wie ein Herd können von der Umstellung von L-Gas auf H-Gas betroffen sein.

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