Rheinische Post Krefeld Kempen
Regeneratives Heizen staatlich gefördert
Was wie und wann förderfähig ist, ist aber ein kompliziertes Dickicht. Neben der KfW-Förderbank, einigen Bundesländern und Kommunen ist eine wichtige Förderstelle das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAfA. Wichtig: Neubauten sind nur in besonderen Fällen förderwürdig. Ein kurzer Überblick über die Möglichkeiten: Solar „Die Basisförderung für die Installation von Solarkollektoranlagen zur kombinier- ten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung beträgt 140 Euro pro Quadratmeter Solarkollektorfläche“, erläutert Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft. Der Mindestzuschuss beläuft sich auf 2000 Euro. Für eine Solarthermieanlage zusammen mit einem Pelletkessel oder einer Wärmepumpe gibt es einen Kombinationsbonus von 500 Euro. Dazu kommen Fördersätze für die einzelnen Technologien: Für die Zuschaltung eines Pelletkessels mit Pufferspeicher zur Solaranlage erhält man 3500 Euro. Wärmepumpen Die Basisförderung für eine elektrische Wärmepumpe zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung im Bestandsbau beträgt bis zu 100 Euro je Kilowatt installierter Nennwärmeleistung, erklärt der Bundesverband Geothermie. Mindestens sind es jedoch 4000 Euro je Anlage für Erdwärme oder Wasser sowie 4500 Euro je Anlage für Erdwärme bei Vornahme einer Erdsondenbohrung. Holzheizungen Pelletkessel, wasserführende Pelletkaminöfen, Hackschnitzel- und Scheitholzvergaserkessel sowie Kombinationskessel für Bestandsgebäude erhalten eine BAfA-Förderung. Die Förderung für einen Pelletkessel beträgt mindestens 3000 Euro, mit Pufferspeicher mindestens 3500 Euro. Für einen wasserführenden Pelletkaminofen gibt es mindestens 2000 Euro und für einen Kombinationskessel zur Verbrennung von Holzpellets oder Hackschnitzeln mit Scheitholz mindestens 5000 Euro. Wenn eine alte fossile Anlage ausgetauscht wird, gibt es einen Zusatzbonus von mindestens 1000 Euro.