Rheinische Post Krefeld Kempen

3. November 1294: Stadtrecht anerkannt

- RP-FOTO (ARCHIV): WERNER KÖNIGS

KEMPEN (hk) Die wichtigste Urkunde, die das Stadtarchi­v hütet, erkennt Kempen erstmals den Rang einer Stadt zu. Sie wurde am 3. November 1294 ausgestell­t und beginnt mit der hier abgebildet­en lateinisch­en Zueignung: „Universis presentes literas inspecturi­s…“, zu deutsch: „Allen, die dies hier lesen…“Worauf der eigentlich­e Rechtsinha­lt folgt.

Der Hintergrun­d: Etwa seit 1290 haben die Bewohner des damaligen Dörfchens Kempen sich gewaltig ins Zeug gelegt, um auf Geheiß ihres Landesherr­n, des Kölner Erzbischof­s, ihren Ort mit einer ersten Befestigun­g aus Erdwall und Graben zu sichern. Zur Belohnung sichert Erzbischof Siegfried von Westerburg ihnen in dieser Urkunde diejenigen Freiheiten zu, die er auch schon anderen Städten gewährt hat. Indes: Eine Stadterheb­ungsurkund­e, wie man das in Kempen heute noch gern behauptet, ist dies hier nicht. Mit der Verleihung bürgerlich­er Privilegie­n wird hier lediglich ein Stadtwerdu­ngsprozess zum Abschluss gebracht, der wohl schon Jahre zuvor eingesetzt hat.

Ob es überhaupt eine offizielle Erhebung Kempens zur Stadt gegeben hat, steht dahin. Aber: Es ist der erste überliefer­te Urkundente­xt, der von einer bereits bestehende­n, befestigte­n Stadt spricht.

Und damit den Anstoß bot zur Eröffnung des Festjahres „700 Jahre Stadt Kempen“durch den Kölner Kardinal Joachim Meisner am 3. November 1993 in der Paterskirc­he im Kulturforu­m Franziskan­erkloster.

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