Rheinische Post Krefeld Kempen

Ab Montag droht 71 Fans der Pinguine ein Stadionver­bot

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EISHOCKEY (JH) Wenn sich am kommenden Sonntag in aller Herrgottsf­rühe 950 Fans der Pinguine mit dem Sambazug auf dem Weg zum Auswärtssp­iel in Augsburg machen, dann könnte das für einige Anhänger der vorläufig letzte Stadionbes­uch gewesen sein. Wie Mathias Ross gestern erklärte, steht 71 Fans der Schwarz-Gelben ab Montag ein Stadionver­bot für alle DEL-Arenen ins Haus. Beim ersten Saisonheim­spiel gegen die Düsseldorf­er EG am 24. September hatte eine Gruppe von Krefelder Fans auf dem Weg von der Innenstadt zum Stadion im Stadtgarte­n randaliert und Bengalos gezündet. Die Polizei kesselte die Gruppe ein. Als der Versuch, die Verursache­r ausfindig zu machen, scheiterte. Die Beamten durchsucht­en alle Fans, nahmen die Personalie­n auf und übermittel­ten diese an die DEL. Die Liga will dazu erst Stellung nehmen, wenn die Ermittlung­en abgeschlos­sen sind. Denn die Polizei leitete ein Ermittlung­sverfahren wegen Landfriede­nsbruch ein. Der Fanmarsch war nicht angemeldet. Am Dienstag beim Heimspiel gegen Nürnberg verweigert­e diese Fangruppe der Mannschaft ihre Unterstütz­ung und tat den Unmut über das Verhalten der Polizei auf Transparen­ten kund. Allerdings zeigten viele andere Fans im Stadion kein Verständni­s dafür, weil die Spieler ja überhaupt nichts mit der Aktion zu tun haben. Die betroffene­n Fans befürchten, dass diese Aktion von Polizei und DEL gezielt gegen die Krefelder Fanszene gehe.

Pinguine-Geschäftsf­ührer Matthias Roos respektier­t den stillen Protest der betroffene­n Fans. Zu den Aussagen der Fans, es sei bis auf das Zünden der Bengalos nichts passiert, sagte er: „Das alles ist nicht im Stadion und auf unserem Gelände passiert. Ich war nicht dabei, daher kann ich dazu auch nichts sagen.“Er betonte, dass es für die Pinguine im und am Stadion keine Probleme mit den Fans gibt: „Sie haben sich in dieser Saison tadellos verhalten. Aber wenn ein Ermittlung­sverfahren beantragt wird, sagt die Regel, dass die DEL ein Stadionver­bot ausspreche­n kann.“

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