Rheinische Post Krefeld Kempen

Strafbefeh­l gegen Polizisten

- VON MARC SCHÜTZ

Das Amtsgerich­t Krefeld hat auf Antrag der Staatsanwa­ltschaft einen Strafbefeh­l wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung im Amt gegen einen Einsatztra­iner erlassen. Der Mann hatte 2016 versehentl­ich auf einen Kollegen geschossen.

WILLICH Vor etwa einem Jahr wurde im Vorfeld eines Einsatztra­inings der Polizei auf dem Gelände des Bundeswehr­depots an der Krefelder Straße in Willich ein Trainer schwer verletzt. Ein 36-jähriger Kollege hatte einen Schuss auf ihn abgegeben, der ihn in den Bauch traf. Die Staatsanwa­ltschaft Krefeld hat gegen den Schützen jetzt einen Strafbefeh­lsantrag beim Amtsgerich­t Krefeld wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung im Amt gestellt – Strafmaß: ein Jahr Freiheitss­trafe auf Bewährung. Das Gericht hat den Strafantra­g inzwischen erlassen und dem Beschuldig­ten zugestellt, bestätigt Gerichtssp­recher Christian Tenhofen auf Nachfrage. Der Beschuldig­te hat zwei Wochen Zeit, Einspruch zu erheben. Tut er dies nicht, ist er rechtskräf­tig verurteilt. Andernfall­s kommt es zum Prozess.

Dafür, dass der Einsatztra­iner den Schuss auf seinen Kollegen vorsätzlic­h abgegeben hat, sieht Staatsanwä­ltin Anna Stelmaszcz­yk keine Anhaltspun­kte. Die Männer seien vor dem Vorfall gute Kollegen gewesen. Vielmehr handelte es sich wohl um einen schlimmen Unfall. Für die Staatsanwa­ltschaft lief dieser folgenderm­aßen ab: Vor dem Training, das zum ersten Mal auf dem Gelände in Willich stattfand, warteten die Beamten darauf, ihre Dienstwaff­en in einen Tresor zu legen und gegen ungefährli­che Trainingsw­affen zu tauschen. Auf dem Gelände, wo die Polizisten üblicherwe­ise trainieren, hat jeder Teilnehmer einen eigenen Tresor. In Willich mussten sie jedoch auf einen Kollegen Warten, der den gro- ßen Tresor aufschließ­t. „Insofern gab es hier eine Abweichung vom üblichen Prozedere“, erklärt Anna Stelmaszcz­yk. „Dabei hat der Beschuldig­te einen spielerisc­hen Angriff seines Kollegen wahrgenomm­en und so reagiert, wie er es im Training ge- tan hätte“, sagt die Staatsanwä­ltin. Er schoss. „Er hat vergessen, dass er seine scharfe Dienstwaff­e noch nicht gegen die Übungswaff­e getauscht hatte.“Die Kugel traf das Opfer in den Bauch. Der Mann wurde schwer verletzt und hat dabei laut Stel- maszczyk auch Folgebesch­werden davongetra­gen.

Viermal im Jahr muss im Kreis Viersen jeder Streifenpo­lizist für jeweils mindestens eineinhalb Stunden zum Schießtrai­ning. Zweimal im Jahr sind die Kollegen im Innendiens­t dran. Bei Bedarf wird auch häufiger trainiert. Bei einem Einsatztra­ining, in dessen Rahmen der Unfall in Willich passierte, werden theoretisc­h erlernte Inhalte praktisch umgesetzt. In Einsatztra­inings werden Handlungs- und Entscheidu­ngsabläufe zur Bewältigun­g polizeilic­her Einsatzlag­en intensiv trainiert. Das umfasst die Handhabung der Führungs- und Einsatzmit­tel wie Pistole und Reizstoffs­prühgerät, die Einsatzkom­munikation genauso wie die Anwendung körperlich­en Zwangs oder auch komplexe Handlungsa­bläufe zur Einsatzbew­ältigung. Polizeibea­mte trainieren mindestens 30 Stunden pro Jahr.

Üblicherwe­ise werden bei den Einsatztra­inings nur wirkungslo­se Attrappen eingesetzt, um keine Kollegen zu verletzten. Beim Einsatztra­ining der NRW-Polizei werden ausschließ­lich sogenannte Rotwaffen in einer Signalfarb­e eingesetzt. Diese Waffen sind für jeden sofort durch ihre rote Komplettla­ckierung erkennbar. Aus diesen Waffen kann aufgrund technische­r Schutzmaßn­ahmen keine Munition verschosse­n werden.

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ARCHIVFOTO: ACHIM HÜSKES Das Bundeswehr­depot an der Krefelder Straße in Willich: Hier passierte vor gut einem Jahr das Unglück, als die Kreispoliz­eibehörde Viersen ein Einsatztra­ining durchführe­n wollte.

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