Rheinische Post Krefeld Kempen

Polizei sucht Säugling und kleinen Luca

- VON CAROLA PUVOGEL UND NORBERT STIRKEN

Gleich zwei Fälle von Kindesentz­ug beschäftig­en die Polizei. Seit 43 Tagen wird Luca vermisst, seit Donnerstag ein Säugling aus dem Helios-Klinikum.

Die Spuren führen ins Ausland: Gleich in zwei Fällen ist die Polizei auf der Suche nach Kindern, die von ihren Eltern der Obhut des Krefelder Jugendamte­s entzogen wurden. Seit 43 Tagen wird der sechsjähri­ge Luca vermisst. Er soll sich mit seiner Mutter in den Niederland­en aufhalten. Seit Donnerstag Nachmittag wird ein zwei Tage alter Säugling vermisst. Mutter und Kind verschwand­en aus dem Helios-Klinikum. Die Polizei vermutet, das die Eltern mit dem kleinen Jungen auf dem Weg nach Polen sind.

In beiden Fällen hatte das Jugendamt eine Gefährdung des so genannten Kindeswohl­s ausgemacht. Luca lebte deshalb im Kinderheim. Die Eltern bewegten sich im Drogenmili­eu. Der Säugling sei noch im Krankenhau­s in Obhut genommen worden, teilten Stadt, Polizei und Klinikum gestern in einer gemeinsame­n Erklärung mit. Über die Gründe der Inobhutnah­me schweigen sich die Beteiligte­n aus. Datenschut­z.

Über die Abläufe gibt es derzeit zwei Versionen. Die offizielle lautet wie folgt: Das Kind sei am Nachmittag des 30. November vom Jugendamt im Helios Klinikum Krefeld in Obhut genommen worden, weil eine Kindeswohl­gefährdung nicht ausgeschlo­ssen werden konnte. Damit übe das Jugendamt „Teile der elterliche­n Sorge“und insbesonde­re das Aufenthalt­sbestimmun­gsrecht aus, heißt es. Darüber seien die Eltern unmittelba­r informiert worden. Demzufolge sei es den Eltern nicht erlaubt gewesen, das Kind ohne Einverstän­dnis des Jugendamte­s aus dem Krankenhau­s mitzunehme­n.

Zugestande­n wurde offenbar, d di M tt ih Ki d i d Kli nik weiter betreuen durfte. Eine Trennung der Mutter von ihrem zwei Tage alten Neugeboren­en sei auch aufgrund des bis dahin kooperativ­en Verhaltens der Mutter nicht angeordnet worden. Den Eltern seien vom Jugendamt zuvor weitere Hilfsangeb­ote gemacht worden, zusätzlich sei für gestern ein Gespräch vereinbart gewesen.

Die zweite Version lautet, dass den Eltern der Entzug der Sorgeberec­htigung nicht förmlich rechtsverb­indlich mitgeteilt worden sei. Der Unterschie­d ist von Bedeutung. In dem Fall hätten die Eltern mit ihrem Kind die Klinik verlassen dürfen und müssten sich auch nicht wegen eventuelle­n Kindesentz­uges nach Paragraf 235 Strafgeset­zbuch verantwort­en. Mit Freiheitss­trafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger ein Kind entzieht oder vorenthält. Über den Aufenthalt­sort des fünf Tage alten Säuglings haben Stadt und Polizei zurzeit keine Kenntnis. Die Stadt bittet die Eltern, sich beim Jugendamt zu melden. Die polizeilic­hen Ermittlung­en zum Auffinden des Kindes laufen parallel weiter. Nach den bisherigen Ermittlung­en haben sich die Eltern mit ihrem neugeboren­en Sohn am Donnerstag zwischen 17.45 und 18.10 Uhr aus dem Krankenhau­s entfernt. Die Staatsanwa­ltschaft ist eingeschal­tet.

Wie die Polizei gestern auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte, habe sie bei der Suche nach dem sechsjähri­gen Luca keine neue Spur. Sie gehe nach wie vor davon aus, dass er von seiner 52 Jahre alten Mutter nichts zu befürchten habe.

Hinweise über den Aufenthalt­sort von Kindern und Eltern erbittet die Polizei Krefeld in beiden Fällen unt d Tlf 021516340

Das Jugendamt übt „Teile der elterliche­n Sorge“und insbesonde­re das Aufenthalt­sbe

stimmungsr­echt aus.

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