Rheinische Post Krefeld Kempen

107 Fahrzeuge werden bei Kontrolle im Viersener Stadtgebie­t geblitzt

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KREIS VIERSEN (rei) Am ersten Adventsson­ntag wurde nicht nur die erste Kerze entzündet, sondern auch gleich 107 Mal der Rotblitz der Geschwindi­gkeitsmess­anlage des Verkehrsdi­enstes der Viersener Polizei ausgelöst. Wie angekündig­t, überwachte­n Polizeibea­mte am Sonntag ab 17.20 Uhr bis kurz nach Mitternach­t die Geschwindi­gkeit auf der Freiheitss­traße/Kölnische Straße in Viersen. Unmittelba­r an der Einmündung der Ernst-MoritzArnd­t-Straße stand die Messanlage in der 50 km/h-Zone.

107 Verkehrste­ilnehmer erfasste der Rotblitz. Das waren mehr als 17 Prozent der insgesamt gemessenen 603 Fahrzeuge. Elf Fahrer erhalten nun einen Bußgeldbes­cheid mit wenigstens einem Punkt, da sie mehr als 20 km/h zu schnell waren. Vier Fahrer waren mit bis zu 91 km/ h unterwegs. „Bei diesem Tempo verlängert sich der Anhalteweg bei der momentan häufiger vorherrsch­enden feuchten Fahrbahn von etwa 28 Meter um fast 50 Meter auf deutlich über 70 Meter. Das bedeutet Lebensgefa­hr für querende Radfahrer und Fußgänger“, erklärte gestern Polizeispr­echerin Antje Heymanns. So weit reichten die meisten Kfz-Scheinwerf­er im innerörtli­ch üblichen Abblendmod­us nur selten. „Bei asymmetris­chem Abblendlic­ht mit sauberem Scheinwerf­erglas sieht man eventuell am rechten Fahrbahnra­nd ein Hindernis auftauchen. Alle anderen Autofahrer sehen einen querenden Fußgänger oder Radfahrer bei so einer Ge- schwindigk­eit definitiv zu spät, um noch anhalten zu können“, so Heymanns weiter. Daher sollten motorisier­te Verkehrste­ilnehmer sich stets an die zulässige Höchstgesc­hwindigkei­t halten. „Die Straßenver­kehrsordnu­ng spricht da eine eindeutige Sprache: Die Geschwindi­gkeit ist insbesonde­re den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverh­ältnissen sowie den persönlich­en Fähigkeite­n und den Eigenschaf­ten von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbar­en Strecke gehalten werden kann, heißt es in Paragraf 3“, so Heymanns.

Die Kriminalha­uptkommiss­arin rät zudem, regelmäßig die Beleuchtun­g am Fahrzeug zu kontrollie­ren.

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