Rheinische Post Krefeld Kempen
Säugling: Fahndung nach den Eltern abgebrochen
(skr/sti) Tagelang hat die Polizei bundesweit nach einem erst wenige Tage alten Säugling aus Krefeld gesucht. Die Eltern sollen das Kind trotz Auflagen des Jugendamtes unerlaubt aus der Helios-Klinik mitgenommen haben. Jetzt wurde die Fahndung gestoppt. Nach Angaben der Polizei fehlt die rechtliche Grundlage. Der Fall ist kompliziert, es geht auch um formale Spitzfindigkeiten: Am vergangenen Freitag teilten Stadt, Polizei und Helios-Klinikum noch mit, dass eine 18-jährige Mutter ihren Säugling unerlaubt aus dem Krankenhaus mitgenommen habe. Die Polizei suchte sofort nach Kind und Eltern.
Gestern dann die Kehrtwende: Das Jugendamt habe nicht das Sorgerecht für das Kind, daher gebe es auch kein Strafverfahren wegen Kindesentzugs. „Es lag also nie eine Straftat vor“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Wie die Staatsanwaltschaft unserer Redaktion sagte, wurde den Eltern des Säuglings das Sorgerecht bislang nicht entzogen. Der Unterschied ist von Bedeutung: In dem Fall durften die Eltern mit ihrem Kind die Klinik verlassen und müssen sich auch nicht wegen eventuellen Kindesentzuges nach Paragraf 235 Strafgesetzbuch verantworten.
Das Krefelder Jugendamt ließ eine Anfrage unserer Redaktion bislang unbeantwortet. Laut Polizei hat das Jugendamt inzwischen aber einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts eingereicht. Das Amt gehe davon aus, dass das Kindeswohl gefährdet sein könnte. Falls dem Antrag stattgegeben werde, so die Polizei, werde die Behörde wieder nach dem Kind fahnden. Die Polizei geht aktuell davon aus, dass die Eltern mit dem Säugling bereits in Polen sein könnten.