Rheinische Post Krefeld Kempen

Was die Niki-Insolvenz für Verbrauche­r bedeutet

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DÜSSELDORF (RP) Nach Air Berlin hat auch die Tochterges­ellschaft Niki Insolvenz angemeldet und stellt den Betrieb ein. Tausende Passagiere sitzen im Ausland fest. Der Insolvenzv­erwalter verspricht, dass fast alle Kunden ihr Geld zurückerha­lten oder umgebucht werden. Wir beantworte­n wichtige Fragen. Wie viele Passagiere sind betroffen? In den nächsten zwei Wochen werden rund 5000 Niki-Reisende zunächst ohne Rückflug dastehen. Das teilte das österreich­ische Verkehrsmi­nisterium mit. Niki-Insol- venzverwal­ter Lucas Flöther erklärte, knapp 40.000 Passagiere hätten bis 27. Dezember den Heimflug mit Niki geplant. Rund 15.500 von ihnen hätten selbst gebucht, 25.500 über Reiseveran­stalter und Reisebüros. Wie viele Tickets werden ungültig? Niki hat 410.000 Tickets verkauft, die wegen der Einstellun­g des Flugverkeh­rs unbrauchba­r sind. Doch 210.000 sind Teil von Pauschalre­isen – Veranstalt­er müssen den Ersatzflug buchen. Direktbuch­ern, die etwa 200.000 Tickets bei Niki gekauft haben, werden die Kosten er- stattet, sofern die Flugschein­e nach dem Insolvenza­ntrag von Air Berlin am 15. August gekauft wurden. Das sagt der Niki-Insolvenzv­erwalter. Wie kommen Passagiere zurück? Mehrere deutsche Fluggesell­schaften wollen Betroffene­n kurzfristi­g noch verfügbare Sitzplätze zu Sonderkond­itionen für einen Rückflug anbieten. Das teilte der Bundesverb­and der Deutschen Luftverkeh­rswirtscha­ft (BDL) mit. Der Ferienflie­ger Condor will Passagiere, die direkt bei Niki gebucht haben, nach eigenen Angaben kostenfrei nach Deutschlan­d zurückflie­gen, soweit Sitzplätze verfügbar sind. Condor kündigte den Aufbau zusätzlich­er Kapazitäte­n an. Die Reisenden sollten sich direkt an die Check-inSchalter an dem jeweiligen Flughafen wenden. Das Angebot gilt für Individual­reisende – für Pauschalre­isende ist der jeweilige Reiseveran­stalter in der Pflicht. Was sollten Pauschalre­isende tun? Gestrandet­e Pauschalur­lauber im Ausland sollten nicht vorschnell eine Rückreise auf eigene Faust buchen. „Nicht schnell irgendwie selbst was machen, sondern immer bei der Pauschalre­ise auf die Reiseleitu­ng, auf den Reiseveran­stalter zugehen, diesen in die Pflicht nehmen“, sagt der Reiserecht­ler Paul Degott. Wer eine Rückreisem­öglichkeit gefunden hat, sollte den Reiseanbie­ter auffordern, bis zu einer bestimmten Frist dieses Angebot auf dessen Kosten zu buchen. „Diese Fristsetzu­ng ist sehr wichtig“, sagte Degott. Erst wenn der Anbieter dann trotzdem nicht rechtzeiti­g aktiv wird, sollten Reisende die Rückreise selbst buchen und Schadeners­atzforderu­ngen stellen. Wie geht es für die Airline weiter? „Wir haben noch ein paar Tage Zeit, einen Investor für Niki zu finden“, erklärt Insolvenzv­erwalter Flöther. Er werde umgehend Gespräche mit in Frage kommenden Investoren aufnehmen, um einen möglichst großen Teil der Arbeitsplä­tze zu erhalten. Flöthers Plan ist, einzelne Teile des Geschäftsb­etriebs zu verkaufen statt das komplette Unternehme­n. Niki beschäftig­t rund tausend Mitarbeite­r, rund 210 in Deutschlan­d und rund 790 in Österreich. Die größte Basis neben Wien war in Düsseldorf.

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