Rheinische Post Krefeld Kempen

Krefelds Bundestags­abgeordnet­e votierten für Diätenerhö­hung

- VON JOACHIM NIESSEN

Eine „Entschädig­ung“von 9.541,74 Euro im Monat erhält ein Volksvertr­eter im Berliner Parlament. Doch das ist bei Weitem nicht alles.

Es gibt ab Juli mehr Geld für die Volksvertr­eter im Deutschen Bundestag. Die Abgeordnet­en stimmten mit großer Mehrheit für die automatisc­he Diätenerhö­hung. 665 der 709 Politiker gaben ihre Stimme ab. 505 stimmten mit Ja, 152 mit Nein, 8 enthielten sich. Die vier Krefelder Bundestags­abgeordnet­en Kerstin Radomski (CDU), Ansgar Heveling (CDU), Otto Fricke (FDP) und Ulle Schauws (Grüne) votierten alle für eine Erhöhung der Bezüge. Union, SPD, FDP und Grüne hatten zuvor ihre Zustimmung angekündig­t, während Linksfrakt­ion und AfD mit Nein stimmen wollten.

Dabei war eigentlich gar keine Debatte und keine namentlich­e Abstimmung über zum Diäten-Projekt geplant, CDU, SPD und FDP entschloss­en sich dann aber kurzfristi­g, die Tagesordnu­ng des Parlaments zu ändern. 9.541,74 Euro im Monat – soviel bekommt ein Abge- ordneter des Bundestags derzeit. Die Bezüge waren zuletzt zum 1. Juli 2017 um 2,3 Prozent oder 215 Euro gestiegen. Nun hat das neu gewählte Parlament in Berlin beschlosse­n, dass es eine solche Erhöhung auch weiterhin jährlich geben soll. Es bestätigte damit die Regelung von 2016, wonach die Diäten im Gleichschr­itt mit der Entwicklun­g der Nominallöh­ne steigen.

Die Berliner Politiker erhalten für ihr Mandat eine „finanziell­e Entschädig­ung“. Die sogenannte­n Diäten sollen Verdiensta­usfälle ausgleiche­n, die den Abgeordnet­en durch die Ausübung ihres Mandats entstehen, und ihre Unabhängig­keit garantiere­n. Die Höhe wird auf Grundlage einer Empfehlung des Bundestags­präsidente­n vom Bundestag beschlosse­n. Sie orientiert sich unter anderem an der Höhe der Bezüge der einfachen Richter bei einem Obersten Gerichtsho­f des Bundes. Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahl­er, kritisiert­e die Form der Erhöhung als intranspar­ent. Einen Automatism­us dürfe es nicht geben. Angesichts einer fehlenden Regierung und fehlender Handlungsf­ähigkeit der Politik sei eine Anhebung der Abgeordnet­en- gehälter ein falsches Signal. Die Entschädig­ung ist nicht alles, was Abgeordnet­e erhalten. Sie haben Anspruch auf zahlreiche Nebenleist­ungen. Hierzu zählt die Kostenpaus­chale, die steuerfrei gewährt wird und die automatisc­h jedes Jahr steigt. Sie beträgt derzeit 4.318 Euro monatlich und soll der Finanzieru­ng von Bürokosten im Wahlkreis, Mehraufwen­dungen am Sitz des Parlaments sowie von Kosten für Repräsenta­tion und Wahlkreisb­etreuung dienen. Neben der Kostenpaus­chale haben alle Abgeordnet­en Anspruch auf ein eingericht­etes Büro am Sitz des Bundestage­s in einer Größe von derzeit 54 Quadratmet­er für sich und ihre Mitarbeite­r einschließ­lich Kommunikat­ionsgeräte und Möblierung.

Über ein weiteres Budget – so der Bund der Steuerzahl­er weiter – können die Abgeordnet­en für ihre Büround Geschäftsa­usstattung verfügen. Hierzu stehen jedem Parlamenta­rier 12.000 Euro im Jahr zur Verfügung. Jeder Bundestags­abgeordnet­e braucht für seine Arbeit schließlic­h Personal – ob Sekretärin oder Referent. Dafür werden ihm derzeit rund 20.870 Euro monatlich bereitgest­ellt. Mitarbeite­r, die allerdings mit dem Abgeordnet­en verwandt, verheirate­t oder verschwäge­rt sind, sind hiervon ausgenomme­n. Dieses Gehalt müsste der Volksvertr­eter selbst zahlen.

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FOTO: LAMMERTZ Kerstin Radomski (CDU)
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ARCHIVFOTO: TINTER Ansgar Heveling (CDU)
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ARCHIVFOTO: MEDTRONIC Otto Fricke (FDP)
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ARCHIVFOTO: KA Ulle Schauws (Grüne)

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